Frage an Arnold Vaatz von Christina Ada A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Vaatz,
die Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten beim
Arbeitsentgelt stellt meines Erachtens eine mittelbare Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Ausrichtung dar, die durch die EU-Richtlinie 2000/78/EG verboten ist, wenn sich die Lebenspartner in „einer vergleichbaren Situation“ wie Ehepaare (z.B. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) befinden. Wann wird das Steuerrecht, das Adoptionsrecht, das Erbrecht und das Besoldungsrecht für Beamte bei eingetragenen Lebenspartnerschaften der Ehe gleichgestellt?
Wie ist Ihre Meinung dazu? Was werden Sie konkret machen, um diese Benachteiligung im Bundestag zu thematisieren?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Christina Ada Anders
Sehr geehrte Frau Anders,
vielen Dank für Ihre e-Mail über abgeordnetenwatch zum Thema gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft.
In der Koalitionsrunde zwischen CDU/CSU und SPD wurden vor kurzem die Eckpunkte der Erbschaftssteuerreform verabschiedet. Dabei dürfte für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften von Interesse sein, das vorgesehen ist, dass sie zwar in der Steuerklasse III bleiben, aber die gleichen Freibeträge wie Ehegatten, in Höhe von 500.000 Euro, erhalten.
Dies ist ein weiteres Zugeständnis hinsichtlich der Rechte von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, was jedoch nicht davon ablenken darf, dass es nach Meinung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch künftig eine klare Unterscheidung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft geben muss.
Bereits im Jahr 2004 wurden etliche Änderungen und Angleichungen im Erb-, Steuer- und Beamtenrecht gesetzlich verankert. So trat die Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes der rot-grünen Regierungskoalition am 1. Januar 2005 in Kraft und baut die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehegatten weiter aus. Die neuen Regelungen, die mit diesem Gesetz in Kraft traten und zu einer höheren Gleichbehandlung führten, sind Ihnen vermutlich bekannt.
Ihre Forderung nach einer kompletten Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe teile ich nicht. Gerade die Politik bedarf einer religiösen Wertebindung, weil ohne sie das gesamte kulturelle, humanistische und geistiges Erbe Deutschlands und Europas weder denkbar wäre noch lebendig bliebe. Die CDU bekennt sich in besonderer Weise auf der Basis des christlichen Verständnisses vom Menschen zu den christlichen Werten, daher sprechen wir uns z.B. eindeutig gegen eine vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe bzw. gegen eine Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe aus.
Mit freundlichen Grüßen
Arnold Vaatz