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Arnold Vaatz
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Frage von Paul S. •

Frage an Arnold Vaatz von Paul S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Vaatz,

Sie sind doch in der Fraktion für die Fragen der SED-Opfer zuständig.
Für Ihre Arbeit am Opfergesetz möchte ich Ihnen meinen Dank aussprechen.
Nun hätte ich mal eine Frage,es wurde doch immer gesagt die Opfer der 2.Diktatur auf deutschen Boden sollen nicht besser gestellt werden als die NS-Opfer.
Im neuen Wohngeldgesetz wird im §17 den NS-Opfern ein Freibetrag zugesprochen warum den Opfer der SED nicht?

MfG P.Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wir verstehen natürlich, dass die SED-Opfer, die nach § 17a StrRehaG gar nicht oder nicht in der gewünschten Art und Weise in den Genuss der Reglungen kommen, das nicht akzeptieren. Sie kennen jedoch sicherlich unsere Gesetzentwürfe, die wir während der Oppositionszeit vorgelegt haben. Sie enthielten schlechtere Konditionen im Hinblick auf die Haftdauer als der vorliegende Gesetzentwurf. Wir hatten damals ein Jahr Haft als Kriterium vorgesehen. Nun ist es uns gelungen, die Haftzeit auf ein halbes Jahr zu reduzieren. Nach langen schweren Kämpfen im laufenden Verfahren war es uns auch noch gelungen, weitere Verbesserungen zu erringen. So konnte erreicht werden, dass Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie wegen Todes oder vergleichbarer Leistungen wie Versorgungsbezüge aus öffentlichen und berufsständischen Systemen, Betriebsrenten und private Lebens- und Rentenversicherungen bei der Bedürftigkeitsprüfung unberücksichtigt bleiben. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums kommen daher ca. 33.000 Berechtigte über 60 Jahre und ca. 9.000 Bedürftige unter 60 Jahre in den Genuss der Regelung.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz