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Frage von Jürgen T. •

Frage an Arnold Vaatz von Jürgen T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Vaatz,

In ihrer Antwort auf die Frage von Herrn S. Pagel betr. unterschiedlicher Rentenhöhen in Ost und West sind m. M. nach zwei Dinge unkorrekt bzw. falsch durch sie dargestellt worden:

1. Die unterschiedliche Höhe der Entgelte im Ost/West-Niveau als Berechnungsgrundlage für heutige und zukünftige Renten zu nehmen, ist ungerecht. Sind doch einerseits die Einkommen in der BRD über einen größeren Zeitraum mithilfe einer starken Gewerkschaft in einem langen Prozeß entstanden. Die BGL im VEB hatte sicher nicht die Aufgabe, die Löhne und Gehälter in Betrieben und Kombinaten zu "erkämpfen" oder zu beeinflussen.

Somit waren zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung die Kräfteverhältnisse im "Beitrittsgebiet" solcherart verteilt, das sich auf der einen Gewerkschafts-Seite neue Strukturen bildeten, welche der Austrittsflut entlassener VEB-Mitarbeiter trotzen und die Treuhandbeschäftigten zur Tarifautonomie führen mussten. Die neugegründeten Unternehmen mussten wegen fehlender finanzieller Basis auf niedrigen Löhnen bestehen.

Und falsch ist m. M. ihre Anwort zur "Hochwertung der im Osten erzielten Arbeitsverdienste". Eine solche Hochwertung kann ich in meiner persönlichen, zukünftigen Rentenberechnung leider nicht finden: Grundlagen sind der "Durchschnittsverdienst aller Versicherten" und ein Rentenwert von z. Z. 26,27 € im Westen und 23,09 € in den neuen Bundesländern. Unterschiedliche Ausgangswerte zur Rentenermittlung konnte keine verfügbare Auskunftsstelle bestätigen. Somit ist

a) das Zustandekommen der Parameter und
b) die Berechnung der zukünftigen Rentenhöhe selbst getrennt in min. zwei getrennte Berechnungsgebiete zutiefst ungerecht und mit dem Grundrecht nicht vereinbar.

Bisher unterstellten wir Beitragszahler mit gesicherten Einkommen. Was bekommen denn Langzeitarbeitslose als Altersrente? Sollten sie meine Meinung teilen, aber keine kurzfristige Lösung umsetzbar sein, kann ich ihnen die Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft empfehlen.

Mit freundlichem Gruß
JT

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Teuber,

in der Tat ist es so, dass Ostdeutschland die Folgen der sozialistischen Planwirtschaft trotz großzügiger Währungsreform und umfangreichen Finanztransfers noch nicht gänzlich überwunden hat. Eine der Auswirkungen ist das unterschiedliche Lohnniveau als auch die unterschiedlichen Rentenhöhen zwischen Ost und West. Es ist verständlich, diesen Unterschied als ungerecht zu empfinden.

In meiner Antwort an Herrn Pagel habe ich ausführlich beschrieben, dass ich eine Angleichung der Rentenwerte für wünschenswert halte, im Moment jedoch keine Möglichkeit einer gerechten und zukunftsfesten Umsetzung sehe. Eine Angleichung der Ostrenten zu Lasten der Beschäftigten wäre ebenfalls ungerecht und dazu noch arbeitsmarkpolitischer Unsinn.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz