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Frage von Pierre V. •

Frage an Arnold Vaatz von Pierre V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Vaatz,

wie ich eben las, sind Sie aktiv im Ausschuss ´Menschenrechte und humanitäre Hilfe´. Das trifft sich gut, denn dann fällt meine Frage ja genau in Ihr Fachgebiet und bezieht sich auf Geschehnisse wie die nicht nur im Lawblog diskutierten.

+ http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/12/25/vom-himmel-in-die-holle/

+ http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/12/28/sandra-model2mpeg/

Es geht um Ermittlungen zu stets aktuellen Themen Kinderpornografie und Terrorismus. Denn diese Ermittlungen richten in ihrer jetzigen form enorme Flurschäden an, ohne die Wurzeln der Problematik rauszureißen - die Produzenten menschenverachtenden Materials.

Die jetzige Ermittlungspraxis lässt sich wohl am ehesten mit Dynamitfischen vergleichen. Allen außer den Betroffenen scheint es egal zu sein, ob ´die Staatsmacht´ durch falsche Verdächtigungen Familiendramen lostritt.

Zitat: "Bei meinem Mandanten wurden Büro und Wohnung durchsucht. Seine Frau und sein Chef zogen schon zu Beginn der Aktion die naheliegenden Konsequenzen. Dass mein Mandant nach Monaten einen schmucklosen Einstellungsbescheid ohne ein Wort des Bedauerns erhielt, interessierte sie nicht sonderlich. Über das Umgangsrecht mit den Kindern wird demnächst entschieden."

Wie kann es sein, dass in einem Rechtsstaat wie unserem das durch medienquotenträchtige Massenverdächtigungen* verbratene Zeit/Geld-Kontingent darauf zu verwenden, die Quelle des Übels zu beseitigen?

Und wie kann es sein, dass die Betroffenen noch nicht einmal entsprechend für unhaltbare Anschuldigungen entschädigt werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort,
Pierre Vlcek.

*PS: Die Online-Pressemeldungen meiner lokalen Polizeidienststelle z.B. würden mich schon interessieren, wenn ich nur nicht Angst haben müsste, dass mir durch bloßes Interesse an der Kriminalitätsrate meiner Nachbarschaft ein Durchsuchungsbefehl gewidmet wird.

(Wie ich darauf komme? http://netzpolitik.org/2007/bka-fahndet-mit-honeypots/ )

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Vlcek,

vielen Dank für Ihre e-mail vom 31. Dezember 2007 über www.abgeordnetenwatch.de . Sie fordern darin eine Neuordnung des Sexualstrafrechts.

Die Große Koalition plant eine entsprechende Gesetzesänderung. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie“ (Drucksache 16/3439) sowie der „Gesetzentwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, der Kinderprostitution und die Kinderpornographie“ (Drucksache 16/3440) sollten am 12. Dezember 2007 im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Da die große Koalition aber noch weiteren Abstimmungsbedarf bei einigen Detailfragen sieht, wurde die parlamentarische Abstimmung auf das Frühjahr 2008 verschoben.

Wenn Sie möchten, können Sie die Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens auch im Internetauftritt des Deutschen Bundestages verfolgen. So finden Sie dort alle Unterlagen und Stellungsnahmen im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses vom 18. Juni 2007.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz