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Frage von Utz R. •

Frage an Arnold Vaatz von Utz R. bezüglich Recht

Hallo, lieber Arnold Vaatz,

sagen Sie doch bitte den Leuten, die sich an Sie im Zusammenhang mit der "Opferpension" wenden: Formloser Antrag an das Sächs. (z.B.!) Staatsministerium für Justiz (Hospitalstraße 7 01097 Dresden)reicht aus, um Fristen zu wahren. (Jemand in Gera sagte mir, daß Selbständige vom Gesetz ausgeschlossen seien, daß ist hoffentlich Unsinn, denke ich?)

Herzlicher Gruß aus dem Vogtland! Schönes Wochenende.

Ihr Utz Rachowski

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rachowski,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben. Gern antworte ich Ihnen auf Ihr Schreiben und würde Ihnen Informationsmaterial zukommen lassen. Hierzu bitte ich Sie mir Ihre Postanschrift mitzuteilen.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rachowski,

vielen Dank für Ihre Mail. Für das Verfahren zum Erhalt der Zuwendung nach § 17a StrRehaG sind ausschließlich die jeweiligen Landesbehörden zuständig. Diese befinden auch über die Art und Weise der Antragstellung. Daher bitten wir die Betroffenen sich an ihre zuständige Behörde zu wenden, um hierüber nähere Informationen zu erhalten.

Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass auch Selbständige eine Zuwendung nach § 17a StrRehaG erhalten, wenn sie im Übrigen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung erfüllen.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz