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Arnold Vaatz
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Frage von Johannes B. •

Frage an Arnold Vaatz von Johannes B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Vaatz,

wie stehen Sie zu dem Satz "Datenschutz darf nicht zum Taeterschutz werden", der es wieder einmal in eines der Grundsatzprogramme Ihrer Partei geschafft hat?

Mit freundlichen Gruessen,
Bauer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bauer,

Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden, wenn dadurch Verbrechen geplant und durchgeführt werden können. Mittels gerichtlich genehmigter Kontenabfrage konnten in Deutschland bereits mehrfach zum Beispiel gut organisierte Netzwerke im Bereich der Kinderpornographie zerschlagen und zahlreiche Verhaftungen durchgeführt werden. Das sind Erfolge, die auch Sie nicht leugnen werden können.

Der Datenschutz ist und bleibt ein sehr hohes und wichtiges Gut und wird nicht beliebig aufgeweicht. Dennoch hat der Gesetzgeber im Interesse einer effektiven Strafverfolgung die Verpflichtung, die Möglichkeiten abzuwägen, die zu einem besseren Opferschutz führen können. Das sich das Internet zu einer Parallelwelt entwickelt hat, das auch von Terroristen und Verbrechern umfangreich genutzt wird, wissen auch Sie. Eine massive Überwachung oder eine Einschränkung der Bürgerrechte, wie einige es befürchten, wird es dennoch nicht geben. Trotz zahlreicher Vorschläge steht der Schutz der Grundrechte an erster Stelle.

Mit freundlichem Gruß

Arnold Vaatz