Frage an Arnold Vaatz von Erich D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Vaatz
Seit einigen Monaten bekomme ich nach § 8 BerRehaG vom Sozialamt Ausgleichszahlungen für Verfolgte in besonders beeinträchtigter Lage. Diese habe ich wegen Arbeitslosigkeit beantragt. Bekomme ich das weiter, wenn ich die SED Opferrente beantrage oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?
Die Einkommensgrenze erreiche ich ja trotzdem nicht.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an uns Bürgern und Ihr Bemühen, Antwort zu geben.
Mit freundlichem Gruß
Erich Dittmar
Sehr geehrter Herr Dittmar,
vielen Dank für Ihre Mail. Nach § 16 Abs. 4 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz bleiben "... Leistungen nach den §§ 17 bis 19 als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt." Wie mir das Bundesjustizministerium mitteilte, dürften darunter auch Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz fallen.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz