Frage an Arnold Vaatz von Günther S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vaatz,
die "Überschneidung" meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de vom 24.Mai 2007 an Sie mit Ihrem postalischen Antwortschreiben vom 23. Mai 2007 dauert immer noch an. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Aber vielleicht war Ihre Antwort ja zu präzise, zu offen, zu ehrlich, so dass sie - von wem auch immer - einkassiert wurde. Nun bin ich auch noch darum betrogen worden. Wie bedauerlich!! Aber sobald der BND ins Spiel kommt, geschehen halt seltsame Dinge, nicht wahr? Haben wir hier etwa wieder mal einen Staat im Staate? Ich dachte, dieses Kapitel gehört der Vergangenheit an, aber das war wohl etwas blauäugig von mir. Demnächst werde ich Sie mit Hilfe dieses Forums zu den Dingen befragen, die Gegenstand meines Briefes an Sie vom 13. April 2007 sind, dann funkt uns hoffentlich niemand dazwischen, ehrenwerter Herr Vaatz!
Aber nun zur gestrigen Abstimmung im dt. Bundestag über eine "Rente" (besser: Almosen) für bedürftige, ehemalige politische Gefangene in der ehemaligen DDR, die länger als 6 Monate in einem dortigen Gefängnis bzw. Zuchthaus inhaftiert waren. Haben eigentlich diejenigen, die diese m. M. nach willkürlich festgelegte Zeit unterschreiten, nicht gelitten, mußten sie die staatliche Willkür nicht ertragen, hatten sie etwa keine Angst, wurde ihnen nicht die Menschenwürde, die Ehre, die Selbstbestimmung, die Freiheit genommen? Meinen Sie, hier wäre gerecht gehandelt und behandelt worden? Wenn Ihrer Meinung nach "ja", dann überzeugen Sie mich und vor allem die vielen Betroffenen bitte davon!
Vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Aktenzeichen: L 5 VG 6/05) wurde am 18. Oktober 2006 einem Mitbürger eine lebenslange, monatl. Rente von 120,- € zugebilligt, weil er irrtümlich durch ein Mobiles Einsatzkommando der Polizei verhaftet wurde und seither unter gesundheitlichen Schäden in Form einer posttraumatischen Störung leidet. Ein gutes, ein gerechtes Urteil! Aber so ein Einzelfall ist ja nicht sehr kostenaufwändig.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihre Mail. Ich habe Ihnen mein Schreiben an Sie vom 23.05.2007 nochmals zugesandt. Darüber hinaus ist mit Schreiben vom 06.07.2007 ein weiteres Schreiben an Sie mit den neuesten Informationen versandt worden. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gern direkt an mich persönlich wenden. Meine Postanschrift ist Ihnen bekannt.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz