Frage an Arnold Vaatz von Marcus A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Vaatz,
ich möchte auf Ihre Antwort an Herrn Kirsch eingehen.
Nunmehr haben Sie dem WSG aktiv zugestimmt. Daher sollte Nichtkenntnis nicht mehr gelten.
:..Ich kann Ihnen versichern, dass wir die wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkte aller Beteiligten im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigen werden.:...
Nach heutigem Stand unterliegen die KK nicht dem Kartellrecht und auch keiner Überprüfung durch die Rechnungshöfe. 98.5% der Leistungen sind gleich und ab 2009 werden auch die Beiträge vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Oder???
: ...ihren Versicherten eine hohe Versorgungsqualität anbieten müssen:... Soviel ich weiß bieten ausschließlich die Leistungserbringer eine Versorgungsqualität an, seit wann auch die KK?
:...Die von vielen Ärzten kritisierte Abrechnungsregelung werden wir im aktuellen Gesetzgebungsverfahren ändern – es wird eine Gebührenordnung für Ärzte in Euro-Beträgen eingeführt...:
Und einen Satz später im Gesetz kommt der Hammer... -unter den gedeckelten Ausgaben-, dass heißt Fortführung der Budgets unter neuem Namen und damit kein Schitt in eine bessere Richtung. Es wird lediglich der Anspruch auf Teilhabe geregelt keinesfalls eine angemessene Honorierung der Arbeit.
Ihre Aussage ...Die bisherige Budgetierung, die an die Grundlohnsumme anknüpft, wird abgeschafft...: sollten Sie dahingehend nochmals auf den Wahrheitsgehalt überprüfen.
Ebenso sollte die Verteilung des Morbititätsrisikos nochmals anhand des Gesetzestextes hinterfragt werden.
Ihre Ausage zum VAÄG ist sicher richtig, Ihr Abstimmungsverhalten bei der Abstimmung zum WSG war aber ein anderes.
Es geht auch mit Ihrer Stimme in das von Herrn Kirsch befürchtete System der Staatsmedizin. Das Sie davon weniger betroffen sein könnten liegt ev. an Ihrem Verischertenstatus oder einem Bundeswehrkrankenhaus??? Sie sehen viele Fragen zu sehr aktuellen Problemen. Vielleicht antworten Sie mir ja, obwohl ich nicht in Ihrem Wahlkreis wohne
Marcus Alscher
Sehr geehrter Herr Alscher,
vielen Dank für Ihre e-mail über abgeordnetenwatch zum Krankenversicherung- Wettbewerbsstärkungsgesetz.
Die CDU-CSU-Bundestagsfraktion ist mit der Forderung einer wirkungsvollen Anwendung des Kartellrechts auf die Krankenkassen in die Verhandlungen zur Gesundheitsreform eingestiegen. Der Bundeswirtschaftsminister Michael Glos verlangte, dass sich auch die Krankenkassen künftig an die Regeln des Kartellrechts halten müssen, da die einschlägigen Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs nicht in vollem Umfang für diese gelten. Sie werden sich an die zähen Verhandlungen sicher noch erinnern können. Auch wenn die Union zahlreiche Verbesserungen für die Versicherten aushandelte, konnten nicht alle Vorstellungen umgesetzt werden. Die Anwendung des Kartellrechts auf die Krankenkassen ist eine davon.
Die Existenz eines einheitlichen Leistungskataloges als Mindestangebot der Krankenkassen halte ich für sehr sinnvoll, damit die Versicherten bei der Wahl ihrer Krankenkasse immer davon ausgehen können, auch eine ausreichende Versorgung zu erhalten, unabhängig vom Beitrag, von Sonderleistungen oder Bonussystemen.
Ihre Behauptung, die Krankenkassenbeiträge werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben, ist falsch. Die Höhe des Beitragssatzes bestimmen die Krankenkassen selbst. Genauso wie ihre Servicestruktur. Diese bestimmt überwiegend die Versorgungsqualität einer Krankenkasse. Nicht nur die Leistungserbringer, also das medizinische Personal, sorgt im Krankheitsfall für die Versorgungsqualität, sondern auch die Krankenkassen durch einen schnellen und für den Versicherten problemlosen Service.
Den letzten Punkt, den Sie ansprechen, ist vor allem von den CDU-Abgeordneten der Neuen Bundesländer kritisiert worden. Auch wenn es gelang, eine Anhebung der Arzthonorare bei einer vermuteten Mangelversorgung vorzeitig anzuheben, haben dennoch zahlreiche ostdeutsche Abgeordnete dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz die Stimme verweigert.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz