Frage an Arnold Vaatz von Paul S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vaatz,ich habe zwar von Ihrem Büro eine Antwort erhalten für die ch mich bedanken möchte-aber auf meine Fragen wurde nicht eingegangen.Für mich -und bestimmt nicht nur für mich- ist es wichtig zuwissen: Wie verhält es sich mit Leistungen der Stiftung für ehem.pol Häftlinge wenn trotz dieser 250€ der 3 bzw 4 fache Regelsatz des ALG 2 nicht erreicht wird?
Kann denn der oder die Betreffende trotzdem Leistungen bei der Stiftung beantragen?
MfG P.Schmidt
![Arnold Vaatz MdB Portrait von Arnold Vaatz](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/foto_seite_81.jpg?itok=RjvkOkpZ)
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Eine Gewährung von Unterstützungsleistungen durch die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge und die Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a - neu - an ein und dieselbe Person ist ausgeschlossen.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz