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Arnold Vaatz
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Frage von Paul S. •

Frage an Arnold Vaatz von Paul S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vaatz,ich habe zwar von Ihrem Büro eine Antwort erhalten für die ch mich bedanken möchte-aber auf meine Fragen wurde nicht eingegangen.Für mich -und bestimmt nicht nur für mich- ist es wichtig zuwissen: Wie verhält es sich mit Leistungen der Stiftung für ehem.pol Häftlinge wenn trotz dieser 250€ der 3 bzw 4 fache Regelsatz des ALG 2 nicht erreicht wird?
Kann denn der oder die Betreffende trotzdem Leistungen bei der Stiftung beantragen?
MfG P.Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Eine Gewährung von Unterstützungsleistungen durch die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge und die Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a - neu - an ein und dieselbe Person ist ausgeschlossen.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz