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Arnold Vaatz
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Frage von Joao M. •

Frage an Arnold Vaatz von Joao M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vaatz,

ich trete mit einer Frage an Sie über die ich kürzlich gestolpert bin.

Mir ist schleierhaft auf welche Grundlage im November 2006 sich der sächsische Landtag gegen eine Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter ausgesprochen hat.

Wobei in der Bundesrepublik Deutschland das Verbot der Folter explizit gesetzlich festgeschrieben ist. (siehe Grundgesetz Artikel 104, Strafprozessordung § 136, Artikel 1 bzw. 2 des Grundgesetz)

mit freundlichen Grüßen

Joao Maia

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Maia,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Der sächsische Landtag hat sich nicht gegen eine Ratifizierung des UN-Anti-Folter-Abkommens ausgesprochen. Ihre Information ist falsch. Da eine Ratifizierung dieses Abkommens nur von Bund aber nicht vom Land erfolgen kann, konnte der sächsische Landtag das Abkommen nicht direkt umsetzen, hat aber einen Antrag, der den Bund zur Umsetzung auffordert, einstimmig verabschiedet. Im Anhang finden Sie den entsprechenden Antrag sowie das Plenarprotokoll einschließlich des Abstimmungsverhaltens (TOP 13). Sollten Sie weitere Nachfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den sächsischen Landtag.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz