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Frage von Angelika W. •

Frage an Arnold Vaatz von Angelika W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vaatz,

bezugnehmend auf die "Opferrente" verstehe ich nicht, wie unser Land noch von Demokratie sprechen kann. Diese Rente müsste doch allen Betroffenen zustehen und nicht eine sogenannte Bettelrente sein. Ist es nicht schon trauig genug, dass nun erst nach 17 Jahren überhaupt darüber ernsthaft diskutiert wird. Nein wir werden sogar ausgelacht von den Tätern. Mein Mann und ich waren beide zu DDR-Zeiten wegen versuchter Republikpflucht im Gefängnis. Noch heute habe ich darunter zu leiden. Mein Mann verdient nun monatlich 1700 Euro Brutto als Fernkraftfahrer, dies beträgt Netto 1339 Euro. Hinzu kommen noch 24 Euro Spesen pro Tag (diese sind steuerfrei), damit kommt er auf einen Gesamtverdienst von ca. 1800 Euro. Diese Spesen sind aber eigentlich zweckbestimmt, welche er ja auch benötigt täglich. Unsere Miete beträgt ca. 600 Euro im Monat. Ich bekomme nicht einmal mehr ALG2, also bleibt uns nicht viel zum Leben. Wie arm soll man denn sein, damit man Anspruch auf diese Rente bekommt? Ich kann nur sagen, seitdem ich nun von dieser Rente erfahren habe, bin ich stinksauer auf die ganzen Politiker, ihre Pensionen, Renten bzw. Diäten kann man mit dieser Bedürftigkeitsrente absolut nicht vergleichen. Aber mein Mann und ich haben gehofft, es gibt in diesem Land noch ein wenig Gerechtigkeit, doch wir wurden nun eines besseren belehrt. Im Gegenteil, wenn wir es richtig verstehen sind wir gleich doppelt bestraft. Obwohl wir beide im Gefägnis waren, erhalten wir wohl überhaupt nichts. Dies bedeutet wohl, wir müssten uns scheiden lassen, dann würde ich wieder ALG2-Geld erhalten und die "Opferrente". Für unsere Begriffe steht diese Rente allen SED-Opfern zu, unabhängig vom derzeitigen Stand der Einkommenslage. Meinen Sie nicht auch, dass wir schon genug gelitten haben??? Also treten Sie doch nicht noch mit Füßen auf uns rum, sondern machen Sie sich doch stark für alle Betroffenen. Jeder der politisch gesessen hat zu DDR Zeiten, weiss wovon er spricht!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Weber,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die Union hat sich in der Vergangenheit eindeutig für eine SED-Opferpension ausgesprochen. In unserem aktuellen Regierungsprogramm heißt es: „Wir halten an dem Ziel fest, für Menschen, die durch DDR-Willkür geschädigt worden sind, eine Opferpension einzurichten.“ Diesen Willen haben wir im Koalitionsvertrag verankert. Ich bin sehr froh, dass auch unser Koalitionspartner erkannt hat, dass es an der Zeit ist, die Opfer der SED-Diktatur angemessen und sichtbar zur würdigen.

Sie kennen unsere Bemühungen der letzten Jahre. Bislang scheiterten unsere Anträge aufgrund fehlender Mehrheiten in den vergangenen beiden Legislaturperioden. Das anstehende Gesetzgebungsverfahren gibt jedem die Möglichkeit, seine Meinung einzubringen. Sollten wir – immer jedoch unter der Prämisse der Gleichbehandlung der Opfer von vor 1945 mit den Opfern nach 1945 – Spielräume übersehen oder nicht genügend ausgeschöpft haben, dann sind wir gesprächsbereit. Ich denke, unser Koalitionspartner wird sich davor nicht verschließen.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir zwischenzeitlich erreichen konnten, das Einkommen des Ehegatten oder eines Partners, mit dem der Betroffene in Lebensgemeinschaft lebt, bei der Ermittlung der Einkommensgrenze außen vor zu lassen. Es kommt somit nur auf das Einkommen des Betroffenen an. Hierbei darf es bei einem Alleinstehenden derzeit 1.035 € und bei einem in Partnerschaft lebenden Betroffenen derzeit 1.380 € nicht übersteigen. Begünstigt werden auch Personen, bei denen das ermittelte Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze um einen Betrag, der geringer als die Zuwendung von 250 € ist, übersteigt. In diesem Fall erhält der Berechtigte die Zuwendung in Höhe des Differenzbetrages.

Nach dem derzeitigen Stand werden gem. § 82 SGB XII alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe -, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und in dieser Höhe bestimmte Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz herangezogen. Von diesem Einkommen sind verschiedene Ausgaben abzugsfähig (z. B. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen, notwendige Ausgaben, etc.).

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz