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Arnold Vaatz
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Frage von Margit C. •

Frage an Arnold Vaatz von Margit C. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Vaatz,

ich hätte da mal eine Frage.Ich habe in der ehemaligen DDR, 10 Monate Haft verbüßt, davor war ich auch in Berlin in U-Haft sowie in Weimar und Untermaßfeld, allein nur U-Haft, unter anderen wegen angeblicher versuchter Republickflucht und wegen assozialen Verhalten, wie auch immer das gemeint war. Habe mir auch Schriftstücke von Inneres in Berlin zukommen lassen.Wie ist das, ich bin ALG2 Empfängerin, habe eine behinderte Tochter und auch keine Aussicht auf einen Job, schon wegen dem Kind. Stünde mir diese Rente auch zu und wo muß man das in diesem Fall beantragen?
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort von Ihnen.

Mfg. M. C.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Cammans,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Gern möchte ich Ihnen antworten.

Die Regelung sieht vor, jedem Verfolgten, der mindestens insgesamt 6 Monate inhaftiert war und in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist, eine Opferpension von monatlich 250 EURO zu gewähren. Bei der Feststellung der Bedürftigkeit kommt es allein auf das Einkommen des Betroffenen an. Hierbei darf es bei einem Alleinstehenden derzeit 1.035 € und bei einem in Partnerschaft lebenden Betroffenen derzeit 1.380 € nicht übersteigen. Begünstigt werden auch Personen, bei denen das ermittelte Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze um einen Betrag, der geringer als die Zuwendung von 250 € ist, übersteigt. In diesem Fall erhält der Berechtigte die Zuwendung in Höhe des Differenzbetrages.

Es ist geplant, die Zuständigkeit für die Gewährung der Zahlung der Zuständigkeit für die Gewährung der Kapitalentschädigung im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz folgen zu lassen. Wann ein Antrag gestellt werden kann, kann derzeit noch nicht genau bestimmt werden. Das Gesetz soll nach Verkündung in Kraft treten. Es ist beabsichtigt, dass Gesetz im Bundestag noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Ich bin guter Hoffnung, dass dies ebenfalls für den Bundesrat zutrifft, dessen Zustimmung das Gesetz bedarf. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, damit ist es verkündet.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz