Frage an Arnold Vaatz von Joachim H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Vaatz,
ich schätze Sie persönlich als ehemaligen Bürgerrechtler der DDR sehr hoch ein. Mit großer Sorge betrachte ich jedoch die Bemühungen der PDS in verschiedenen Bundesländern mit einer so genannten „Antifaschistischen Klausel“ unser Grundgesetz auszuhebeln, um möglicherweise alte DDR Verhältnisse wieder herzustellen. Ihr sächsischer Parteikollege und Landtagsabgeordneter Prof. Dr. Schneider sieht in den Bemühungen der PDS ebenfalls einen hochgradigen Anschlag auf unsere freiheitliche, demokratische Verfassung. Hierzu habe ich auch unsere Justizministerin Zypries hier bei „abgeordnetenwatch“ befragt. Die Antwort dieser Hüterin unseres Rechts war sinngemäß: „Sie sähe in den Bemühungen der PDS keine Gefahr, ganz im Gegenteil würde die vorhandene Gesetzgebung noch weitergehen als es die PDS vorhabe“. Über die Einstellung war ich so erschrocken, daß ich nochmals nachfasste. Frau Zypries antwortete knapp, sie bleibe bei ihrer Meinung.
Jetzt frage ich Sie, als Bürgerrechtler, sächsischen Bundestagsabgeordneten und stellvertr. Fraktionsvorsitzenden der CDU ebenfalls, sind die so genannten Volksinitiativen der PDS zur Installation einer „Antifaschistischen Klausel“ nicht ein Anschlag auf unsere freiheitliche, demokratische Verfassung? Was gedenkt die CDU dagegen zu unternehmen?. Wie kann man mit einer Ministerin zusammenarbeiten, die Bemühungen der PDS zur Verfassungsänderung als unbedenklich ansieht?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn
Sehr geehrter Herr Hahn,
vielen Dank für Ihre e-mail über abgeordnetenwatch.de zu den so genannten Antifaschistischen Klauseln. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie dieses Thema so intensiv verfolgen. Eine Tendenz, dass in unserer Gesellschaft zunehmend nur rechtsextremistische Bestrebungen als Gefahr für den demokratischen Verfassungsstaat wahrgenommen werden, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Durch die Versuche der PDS, auf Landesebene und in den Kommunen Antifaschistische Klauseln zu installieren, wird dieser Eindruck maßgeblich verstärkt. Das Grundgesetz sowie die sächsische Verfassung lehnen sämtliche extremistischen Positionen ab. Das ist eine grundsätzliche Aussage und bedarf keiner Gewichtung.
Das diese demokratische Errungenschaft innerhalb der PDS keine Zustimmung findet, ist klar. Sie müsste ja dann ihre Position zu linksextremistischen Forderungen, die es auch innerhalb dieser Partei gibt, erklären.
Ihrer Frage, ob solche antifaschistischen Klauseln - die ja eine Verfassungsänderung zum Ziel haben - als Anschlag auf unsere freiheitliche, demokratische Grundordnung gelten können, stimme ich daher zu. Deshalb werden die Fraktionen der CDU, ganz gleich im welchem Bundesland, immer gegen solche Anträge der PDS stimmen.
Der Koalitionsvertrag bindet die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU sowie der SPD zur Zusammenarbeit. Deshalb werde ich für die Dauer dieser Legislaturperiode auch mit Bundesministerin Zypries zusammenarbeiten müssen.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz