Frage an Arnold Vaatz von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vaatz,
in der Wissenschaft ist es üblich, daß Ausarbeitungen/ Aufsätze / Gutachten den Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen erkennen lassen.
Die Ausarbeitung WD 2 - 108/06 zu "Überleitungsvertrag und „Feindstaatenklauseln“ im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland" läßt in der veröffentlichten Form nicht erkennen, wer sie persönlich verantwortet (1).
Mich interessiert der Grund (sachlich, rechtlich) für die wissenschaftsunübliche Geheimhaltung.
Desweiteren möchte ich erfahren, ob der am 27./28. September 1990 erfolgte Notenwechsel zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, der USA und des Vereinigten Königreichs (2) seinerzeit auch den Verantwortlichen der damals noch existierenden Deutschen Demokratischen Republik bekannt gemacht und von der Volkskammer abgesegnet wurde.
Könnten die Rechtsfolgen des -von nur ein paar Personen heimlich geführten- Schriftverkehrs nach Ihrem Rechtsverständnis ohne informiertes Einverständnis des DDR- Parlamentes bzw. der DDR- Bevölkerung gültig geworden sein und gar "versteinertes Besatzungsrecht" (1, S.7) auf Ewigkeit festschreiben?
Wäre es Ihnen als Bürgerrechtler a.D. möglich bzw. erlaubt oder gar abzuverlangen, Licht in das Dunkel zu bringen oder ggf. warum nicht?
Und: Würden Sie heute gern das "versteinerte Recht" außer Kraft setzen oder warum lieber nicht?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung
Mit freundlichem Gruß
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) https://www.bundestag.de/resource/blob/414956/52aff2259e2e2ca57d71335748016458/wd-2-108-06-pdf-data.pdf
2) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl290s1386.pdf%27%5D__1558150886058
Sehr geehrter Herr M.,
Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages werden im Auftrag von Abgeordneten zur inhaltlichen Unterstützung der parlamentarischen Arbeit erstellt und nicht als Fachaufsätze mit dem Ziel einer Veröffentlichung. Die wissenschaftlich korrekte Zitierweise muss zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit gegeben sein, die öffentliche Angabe des jeweiligen Autors ist aus diesem Grund jedoch unerheblich.
Der 2 + 4 Vertrag wurde von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik auf der einen Seite sowie von den Regierungen von Frankreich, der UdSSR, Großbritannien und den USA auf der anderen Seite verhandelt. Dabei traten die Regierungen beider deutscher Staaten jeweils als Vertreter separater Verhandlungsstaaten unter eigenem Namen auf. Die Ratifikation erfolgte dann durch das vereinte Deutschland. Dieser Vorgang war unüblich, rechtlich aber korrekt.
Unterzeichnet wurde der Vertrag von deutscher Seite von Hans-Dietrich Genscher (Außenminister) sowie von Lothar de Maizière (als Ministerpräsident in Vertretung des zurückgetretenen Markus Meckel). Lothar de Maizière handelte als höchster Repräsentant der ersten und zugleich letzten demokratisch gewählten Regierung der DDR und besaß damit die Legitimation zur Unterzeichnung, so wie die anderen fünf Mitglieder der anderen Regierungen ebenfalls. Eine Parlamentsbefassung ist bei der Aushandlung von Staatsverträgen nicht zwingend erforderlich und hat keine Auswirkungen auf deren Gültigkeit.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz