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Frage von Joachim N. •

Frage an Arnold Vaatz von Joachim N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Vaatz,
Danke für Ihre Antwort, am 09.02.2007, auf meine Frage, vom 19.12.2006, zur Opferrente für politisch verfolgte in der sowjetischen Besatzungszone und der ehemaligen DDR.
Entschuldigen Sie bitte, das uns politischen Häftlingen langsam der Kragen platzt! Endlich nach 17 Jahren der Wiedervereinigung kommt man langsam aus den Startlöchern und bespricht und verabschiedet in den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eine Initiative zum neuen 3. SED Unrechtsbereinigungsgesetz. Jetzt hat man zwar die Anspruchsberechtigung von mehr als 12 Monaten Haft auf mindestens 6 Monate verringert, jedoch die Hürden zur Anerkennung um die Floskel: "In seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist" hinzugefügt. Herr Vaatz wir gratulieren Ihnen und den Damen und Herren der beteiligten Fraktionen im Bundestag, für die beschämende Umsetzung der im Einigungsvertrages stehende Sätze einer angemessenen Entschädigung für alle politische Häftlinge.
Die Opferrente war im Wiedervereinigungsjahr geboren aus der Überzeugung, das man jedem politischen Häftling mit einer finanziellen Anerkennung für den gezeigten Mut, sich dem SED Terror entgegenzustellen unter der Gefahr für Familie, Gesundheit und beruflicher Weiterentwicklung, würdigt.
Ich konnte aber bis heute noch nichts im Einigungsvertrag lesen, das man mindestens 6 Monate gesessen haben muß und nicht mehr als Euro 1035,00 Einkommen haben darf.
Meine Fragen:
Können Sie bestätigen, das wie im Spiegel Nr.4/2007, Seite 36/37, die ehemalige frei gewählte DDR Regierung für 5 Monate und 3 Wochen Amtszeit, eine Altersversorgung ab dem 55. Lebensjahr im neuen reformierten Ministergesetz angestrebt wird? ZB. Herr de Maiziere € 1100,00/monatlich, sicherlich rückwirkend und natürlich lebenslänglich!
Ist es richtig, das diese Altersverorgung nicht mit Gehältern, Honoraren und sonstigen privaten Einkünften verrechnet werden soll?

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Naumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Naumann,

die Antwort auf Ihre Fragen finden Sie unter Ihrem Eintrag vom 29.03.2007.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz