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Arnold Vaatz
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Frage von Joachim N. •

Frage an Arnold Vaatz von Joachim N. bezüglich Soziale Sicherung

Fragen zur Opferrente.
Sehr geehrter Herr Vaatz,
als ehemaliger langjähriger Bezirksgruppenvorsitzender der VOS Bezirksgruppe München und Oberbayern, stelle ich fest, das die Eingliederungshilfen nach HHG und die Kapitalentschädigung ohne Ausnahmen der Haftdauer gewährt wurden.
Von welchen Grundüberlegungen ließen Sie sich leiten politische Häftlinge, welche kürzer als ein Jahr in Haft waren, von der Opferrente auzuschließen?
Warum lassen Sie es zu, das politische Häftlinge und Ihre Vereine durch diese Ungleichbehandlung in Anspruchsberechtigte und Ausgeschlossene eingeteilt werden und damit ein Spaltkleil in diese Vereine getrieben wird?
Das Hohngelächter der Rentner von Stasi, Partei und Staatsangetellten der ehemaligen DDR wird unüberhörbar sein.
Herr Vaatz bitte wachen Sie auf, eine Ungleichbehandlung der Staatssicherheitsopfer ist wieder nur die halbe Aufarbeitung und wird die Bundesrepublik im In- und Ausland beschädigen.
Meinen Sie wirklich, das die Ausgeschlossenen politischen Häftlinge dieses Gesetz, wenn es so beschlossen werden sollte, stillschweigend hinnehmen werden!
Mit freundlichen Grüßen

Joachim Naumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Naumann,

vielen Dank für Ihr Schreiben zu unseren Plänen, ein 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz einzubringen. Gern möchte ich Ihnen antworten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion haben sich zwischenzeitlich auf eine Initiative für ein 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz geeinigt. Kernstück ist die seit der 14. Legislaturperiode von der Unionsfraktion geforderte Opferpension. Erstmalig wird jetzt eine regelmäßige Zahlung das Schicksal der Opfer erleichtern, die unter dem SED-Regime besonders schwer gelitten haben: Die in der DDR aus politischen Gründen Inhaftierten. Damit werden endlich die materiellen Folgen der Unterdrückung durch das SED-Regime sichtbar gelindert und der Einsatz und das Handeln für eine rechtsstaatliche und freiheitliche Ordnung angemessen gewürdigt. Die Regelung sieht vor, jedem Verfolgten, der mindestens insgesamt 6 Monate inhaftiert war und in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist, eine Opferpension von monatlich 250 EURO zu gewähren.

Da eine solche regelmäßige Zahlung in das bestehende System der deutschen Entschädigungsreglungen eingepasst werden muss, orientiert sie sich an vergleichbare Reglungen für NS-Opfer, die ebenfalls eine monatlich wiederkehrende Leistungen erhalten.

Ziel der Union ist es, mit dieser Regelung so viele Opfer wie möglich zu unterstützen, die heute noch unter den Folgen der DDR-Haft auch finanziell leiden. Wir konnten erreichen, die für die Rente erforderliche Haftzeit von 12 Monate auf 6 Monate zu. Ein weiteres Absenken der Haftzeit ist aus den vorgenannten Gründen jedoch nicht möglich.

Darüber hinaus sollen mit der geplanten Erhöhung der Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Millionen Euro Opfergruppen (wie z. B. die Gruppe der zivildeportierten Frauen aus dem Gebiet jenseits von Oder und Neiße) begünstigt werden, die bisher von Leistungen ausgeschlossen waren bzw. schwer Zugang finden.

Neben diesem Gesetzgebungsvorhaben laufen derzeit Sondierungsgespräche, wie die Praxis der Anerkennung von Gesundheitsschäden verbessert werden kann.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz