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Frage von Klaus S. •

Frage an Arnold Vaatz von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die "Politikverdrossenheit" hat sicher viele Gründe, insbesondere die geringe Wahlbeteiligung resultiert auch daraus, daß die Auswahl auf die (zufälligen) Direktkandidaten und die Listen weniger Parteien beschränkt ist.

- Wie stehen Sie zu einer Wahlmöglichkeit, die nicht nur auf die Auswahl der vorgegebenen Listen beschränkt ist, sondern auch eine Wichtung der darauf befindlichen Kandidaten ermöglicht ? Damit hätten nicht mehr nur Parteigremien, sondern der Wähler Einfluß auf die Chancen einzelner Kandidaten.

- Wie stehen Sie zu mehr direkter Demokratie (Volksentscheid, Volksbegehren) auch auf Bundesebene ?

- Halten Sie die 5%-Sperrklausel für notwendig ?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schneider

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre e-mail vom 11.12. über abgeordnetenwatch an mich. Bevor ich Ihre erste Frage beantworte, erscheint mir eine kurze Präzisierung notwendig. Als Wähler haben Sie weder „ zufällige “ Direktkandidaten noch wenige Parteien auf Ihrem Wahlzettel zur Auswahl. Bei der vergangenen Bundestagswahl haben beispielsweise 31 Parteien um Stimmen geworben und diese hatten ihre Kandidaten nicht zufällig sondern nach demokratischen Mehrheitsentscheidungen und sicherlich zahlreichen Vorstellungsrunden bei Parteitagen nominiert.

Die Möglichkeit, innerhalb einer Liste von Personen bei einer Wahl eine Gewichtung vorzunehmen, wird bei kommunalen Wahlen praktiziert. Bei Landtags- bzw. Bundestags- oder Europawahlen ist dies nicht möglich. Die Auswahl eines Spitzenkandidaten pro Wahlkreis und Partei bei überregionalen Wahlen ist effektiv. Die Fokussierung auf jeweils eine Person pro Partei bei der Erststimme erleichtert nicht nur die Auswahl in der Wahlkabine sondern auch die thematische Auseinandersetzung im Wahlkreis. Ihr Vorschlag, der interessant ist und auch diskutiert wird, würde den Wahlkampf unübersichtlicher werden lassen. Ich glaube nicht, dass durch Vorschläge, die bisherige Prozesse eher komplizierter gestalten, eine höhere Wahlbeteiligung erreicht werden kann.

Unsere parlamentarische Demokratie sieht die Delegation des Wählerwillens auf Parlamente vor. Auf kommunaler Ebene sind Volksentscheide ein geeignetes Mittel zur Ermittlung des Bürgerwillens bei Entscheidungen, die das unmittelbare Umfeld betreffen. Mit einer Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene würde man diese Ebene verlassen. Die Geschichte der Bundesrepublik hat gezeigt, dass parlamentarische Entscheidungen, die als Ergebnis von intensiven Verhandlungen auch gegen vermutete Stimmungen in der Bevölkerung durchgesetzt wurden, langfristig zum gewünschten Ergebnis führten. Bei einem Volksentscheid zum Nato-Doppelbeschluss wäre die Entwicklung der Bundesrepublik wahrscheinlich anders verlaufen.

Die 5%-Klausel ist aus der Erfahrung der Weimarer Republik heraus entstanden und hat sich bewährt. Ich kenne keinen plausiblen Grund, der diese Regelung in Frage stellen würde. Diese sichert die Arbeitsfähigkeit der Parlamente in vielfacher Hinsicht, verhindert einen zu starken Einfluss von extremistischen Parteien und reinen Partikularinteressen, wie sie oft von kleinen Splitterparteien vertreten werden.

Mit freundlichen Gruß,

Arnold Vaatz