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Frage von Michael K. •

Frage an Arnold Vaatz von Michael K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Her Vaatz,

ist Ihnen bekannt, wie Wissenschaftler angesichts der Untersuchungen von Gesundheitswesen über die Organisation als staatlich organisierte Struktur denken? In Großbritannien gibt es ein Beispiel dafür, was ein staatlich organisiertes Gesundheitswesen für die Qualität der Betreuung bedeutet und was es für die Patienten an Wartezeit und anderen Problemen mit sich bringt. Sie können dies im aktuellen Capital nachlesen, online auch hier:
http://www.capital.de/politik/100005442.html
Welche Gründe haben Sie, die bisherigen Organisationsstrukturen des Gesundheitswesens zerbrechen zu wollen und ein dem englischen vergleichbares System zu schaffen? Denn dieses wird mit Ihrer Zustimmung zur aktuell vorgesehenen Gesetzgebung im Gesundheitswesen geschehen!

mit freundlichen Grüßen

Kirsch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kirsch,

vielen Dank für Ihre e-mail zu möglichen Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform.
Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform sieht weit reichende Veränderungen in den Strukturen unseres Gesundheitssystems vor. Die Gesundheitsreform umfasst vier Reformen auf einmal: eine Strukturreform, eine Organisationsreform, die Neuordnung der Finanzierung und eine Reform der privaten Krankenversicherung. Diese Veränderungen haben nicht, wie Sie vermuten, ein staatlich organisiertes Gesundheitswesen zum Ziel. Ganz im Gegenteil.

Die Bürger profitieren künftig von einem umfassenden Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen. Die Krankenkassen werden professioneller, flexibler und kundenorientierter arbeiten und ihren Versicherten eine hohe Versorgungsqualität anbieten müssen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkte aller Beteiligten im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigen werden.

Alle Krankenkassen müssen ihren Versicherten künftig spezielle Hausarzttarife anbieten. Dabei bleibt für Ärzte und für Versicherte die Teilnahme an entsprechenden Modellen freiwillig.

Die von vielen Ärzten kritisierte Abrechnungsregelung werden wir im aktuellen Gesetzgebungsverfahren ändern – es wird eine Gebührenordnung für Ärzte in Euro-Beträgen eingeführt. Für die Erbringung besonders qualifizierter Leistungen sind zudem Honorarzuschläge in der Euro-Gebührenordnung vorgesehen. Mit dem neuen Vergütungssystem wird das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen übertragen. Die bisherige Budgetierung, die an die Grundlohnsumme anknüpft, wird abgeschafft. Die Finanzvolumina der vertragsärztlichen Versorgung sind künftig an der Morbidität der Versicherten orientiert, d.h. für zusätzliche Leistungen, die aus einem Anstieg des Behandlungsbedarfs der Versicherten herrühren, ist von den Krankenkassen mehr Honorar zur Verfügung zu stellen.

Die Ambulante Versorgung stützt sich weiterhin auf freiberuflich tätige Haus- und Fachärzte sowie in besonderen Fällen auf die Behandlung im Krankenhaus. Im Interesse einer kontinuierlichen Behandlung der Patienten werden die Zusammenarbeit der verschiedenen Arztgruppen und die Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem Sektor verbessert, die Übergänge erleichtert und die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert.

Vielleicht haben Sie vernommen, dass die sächsischen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion geschlossen dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz als einem der zentralen Bestandteile der Gesundheitsreform nicht zugestimmt haben.

Wenn Sie möchten, lade ich Sie gern zu einer Veranstaltung über die Gesundheitsreform am 7. Februar um 18.00 Uhr in das St. Benno-Gymnasium Dresden ein. Dort können Sie Ihre Fragen persönlich an mich richten. Über meine Homepage http://www.arnold-vaatz-mdb.de können Sie auch jederzeit direkt mit mir in Kontakt treten.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz