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Frage von Heinz D. •

Frage an Arnold Vaatz von Heinz D. bezüglich Gesundheit

Was werden Sie tun, um ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen schnellstens umzusetzen? Wie beeinflussen Sie vor dem Hintergrund der Zuständigkeit der Länder diese Initiative? Warum hinkt unser Land in dieser wichtigen Frage anderen Staaten hinterher?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Diedrichsen,

vielen Dank für Ihre e-mail vom 08.12.2006, in der Sie mich zu einem stärkeren Nichtraucherschutz per Gesetz auffordern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und dem damit verbundenen Schutz vor dem Passivrauchen bewusst. Die in der Sommerpause geführte Debatte um einen Gruppenantrag zum Thema Nichtraucherschutz war nicht durch unterschiedliche Zielvorstellungen verursacht, sondern durch unterschiedliche Einschätzung bezüglich der Regelungskompetenzen. Die Antragsteller des Gruppenantrags sahen in ihrem Antrag eine generelle Bundeszuständigkeit für eine gesetzliche Regelung für den Nichtraucherschutz vor. Ein effektiver Antrag muss nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht sein. Deswegen weist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion insbesondere auch vor dem Hintergrund der Föderalismusreform auf die Zuständigkeiten sowohl des Bundes als auch der Länder hin. Dabei liegen aus unserer Sicht die Regelungskompetenzen für öffentliche Gebäude der Länder, zu denen insbesondere auch Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen gehören, im Bereich der Bundesländer.

Im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) haben die Gesundheitsminister der Länder einstimmig beschlossen, mit weit reichenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden den Nichtraucherschutz in Deutschland weiter zu verbessern. In acht Bundesländern gibt es ein Rauchverbot an Schulen, in zwei weiteren ist es in Vorbereitung. Zudem wurde sich dafür ausgesprochen, dem Nichtraucherschutz in Gaststätten eine besondere Bedeutung zuzumessen. Aus diesem Grund sollen dort zumindest grundsätzlich verpflichtend für Raucher sowie für Nichtraucher wirksam getrennte Bereiche eingerichtet werden.

Inzwischen haben sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zum Thema Nichtraucherschutz verständigt. Gemeinsames Ziel ist ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Zudem soll das Abgabealter für Tabakprodukte vom 16. auf das 18. Lebensjahr angehoben werden. Die Notwendigkeit einer EC- bzw. Kreditkarte bei Zigarettenautomaten ist dabei nur ein erster Schritt. Zur Regelung in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat den Auftrag, Gesetzesformulierungen auch für diesen Bereich vorzulegen. Eine Einigung innerhalb der Koalitionsfraktionen wurde in diesem Bereich Ende November 2006 erzielt. Wir sind auf einem guten Weg und gehen davon aus, sehr bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen zu können.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz