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Frage von Achim Jannasch, Dr. I. •

Frage an Arnold Vaatz von Achim Jannasch, Dr. I. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Vaatz,

als selbstständiger IT-Berater - momentan für zwei Auftraggeber in Berlin tätig - bin ich beunruhigt über die Gefährdung des Modells Freelancer durch den Referentenentwurf zu §611a BGB. Können Sie mich bitte über den Stand und eventuelle Befürchtungen unterrichten?

Herzliche Grüße,

Achim Jannasch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Jannasch,

der Deutsche Bundestag hat den von der Bundesregierung Anfang Juni beschlossenen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz am 21. Oktober 2016 verabschiedet. Es sieht ab dem 1. April 2017 unter anderem die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und eines Gleichstellungsgrundsatzes ab dem 9. Monat vor. Es bleibt dabei, dass die Tarifpartner die Arbeitsbedingungen gestalten. Tariflich flexible Lösungen waren für die CDU/CSU wichtig.

Für selbstständige Experten galt es zu verhindern, dass diese bei der Neufassung des Arbeitnehmerbegriffes zu Arbeitnehmern werden. Dies hätte die Tätigkeit von vielen Selbständigen, insbesondere aus der IT-Branche, gefährdet. Auch wären aus unserer Sicht zukünftige Herausforderungen und Entwicklungen, wie sie beispielsweise durch die Digitalisierung auf dem Arbeitsmarkt und Arbeit 4.0 einhergehen, nicht vereinbar gewesen. Daher hat die CDU/CSU durchgesetzt, dass mit der Übernahme der Leitsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Veränderung des Arbeitnehmerbegriffs beabsichtigt ist. Auch weiterhin muss eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen werden, um zu beurteilen, ob ein Arbeitsvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt. Mit dieser Regelung soll das bisherige Modell der Freelancer ohne Benachteiligungen fortgeführt werden können.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz