Frage an Arnold Vaatz von Ludwig N. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Vaatz,
im Bundestag haben Sie heute in der Diskussion um die Ausländermaut gesagt, falls es eine Diskriminierung gibt, dann ist es eine Diskriminierung der deutschen Autofahrer, weil diese für Bundesstrassen und Autobahnen zahlen müssen, ausländische Autofahrer aber nur für Autobahnen.
Meine Frage: verstößt die Maut also gegen die Verfassung Deutschlands und ist sie damit verfassungswidrig? Wie erklären Sie dieses Problem?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Niederberger,
das Bundesministerium der Justiz und das Bundespräsidialamt halten wie ich das Mautgesetz für verfassungskonform. Beide Institutionen habe das Mautgesetz geprüft und bestätigt.
Durch die Senkung der Kfz-Steuer haben deutsche Autofahrer keine Mehrabgaben zu leisten, auch bei Nutzung von mautpflichtigen Bundesstraßen. Im Übrigen verstößt „nur“ die Ungleichbehandlung von EU-Ausländern gegen europäisches Recht, wenn diese gegenüber Inländern benachteiligt werden. Eine Mehrbelastung der Inländer gegenüber EU-Ausländern steht den Mitgliedsstaaten der EU hingegen frei.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz