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Arnold Vaatz
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Frage von Lucas L. •

Frage an Arnold Vaatz von Lucas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vaatz,

bedauerlicherweise konnte ich bei meiner bisherigen Recherche keinerlei Informationen zu Ihrem Standpunkt bezüglich der aktuellen Debatte um die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung finden. Daher ersuche ich Sie, eine kurze Stellungnahme zu diesem Thema abzugeben.

Es ist fast alltäglich in den Medien zu lesen, dass es immer wieder Angriffe seitens feindlicher Kräfte auf deutsche Informationsnetze, Institutionen und Unternehmen gibt. Selbst der Deutsche Bundestag bleibt davon nicht verschont. Ebenso ist es mittlerweile allgegenwärtig, dass Geheimdienste der USA und Deutschland Datenverbindungen abhören und Daten unrechtmäßig und in großem Stil sammeln.
Sollte ein Gesetz das Sammeln von Verbindungsdaten (Metadaten) von jeglicher Art von digitaler Kommunikation erlauben, spielen wir diesen unrechtmäßigen Praktiken in die Hände. Kein Datennetz ist absolut sicher und zu 100% vor fremden Zugriff geschützt! Somit wäre ein weiterer Schritt in Richtung eines "gläsernen Bürgers" getan.
Für besonders fragwürdig halte ich die Tatsache, dass jeder Bürger somit unter Generalverdacht gestellt wird, von den Kosten gar nicht erst zu sprechen.
Hierzu möchte ich noch einmal auf Artikel 10 (1) des Grundgesetzes verweisen und ergänzend hinzufügen, dass auch Meta-Daten Teil des Fernmeldegeheimnisses sind. (Es wird ja auch nicht kontrolliert, wann ich wie viele Briefe an wen verschicke.)

Ich bedanke mich für Ihre Mühen mir zu antworten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Lucas Linder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Linder,

ich habe für die neue gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt, weil damit eine bessere Bekämpfung schwerer Kriminalität und terroristischer Straftaten ermöglicht wird. Die Ermittlungsbehörden sowie die meisten Innenminister der Länder befürworten die Vorratsdatenspeicherung. Die Erfolge bei der Aufklärung von Gewaltverbrechen, bei der strafrechtlichen Verfolgung der Kinderpornographie oder anderer „Internetstraftaten“, bei der Verfolgung terroristischer Verbrechen sowie bei der Namhaftmachung von Mitgliedern der organisierten Kriminalität oder terroristischer Netzwerke sind eindeutig. Hier geht es um schwerwiegende Rechtsverletzungen, bei denen es oft keine anderen erfolgversprechenden Ermittlungsansätze gibt. Die aufgezeichnete IP-Adresse ist mitunter der einzige Anhaltspunkt für weitere Maßnahmen und daher unverzichtbar.

Für mich ist daher der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung größer als die von ihr ausgehenden Gefahren, zumal es nicht um die Speicherung von Inhalten geht. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit der Bürger sehe ich durch das Gesetz gewahrt. Die Regelungen in Bezug auf Datensicherheit, Umfang der Datenverwendung, Löschung, Transparenz und Rechtsschutz stellen keineswegs alle Bürger unter einen Generalverdacht. Die Übermittlung und Verwendung dieser Daten durch staatliche Ermittlungsbehörden darf nur anlassbezogen erfolgen. Sie setzt den Verdacht einer gesetzlich definierten Straftat oder konkreten Gefahr voraus. Ohne einen solchen Anlass werden die Daten nach der festgesetzten Frist ohne weitere Nutzung bei den Providern gelöscht.

Damit besteht ein entscheidender Unterschied gegenüber Datensammlungen von Google, facebook, Payback etc., die die Daten in ihrer Gesamtheit gerade zu dem Zweck erheben, diese umfassend z.B. zu Werbezwecken auszuwerten und möglichst viel über möglichst viele Nutzer zu erfahren.

Daher sollte vielmehr die Sensibilität der Nutzer und ihrer persönlichen Daten im Umgang mit solchen Unternehmen geschärft werden.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz