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Arnold Vaatz
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Frage von Thomas H. •

Frage an Arnold Vaatz von Thomas H.

Sehr geehrter Herr Vaatz,

Wie stehen Sie zur Einführung/Erlaubnis von Fracking in der BRD? Speziell interessiert mich, wie Sie Beeinträchtigungen von menschlicher Gesundheit sowie Wirtschaftsgütern verhindern wollen. Die Regulierung von Schäden durch Fracking kann - hinsichtlich der zu erwartenden Tragweite - nur die zweitbeste Lösung sein. Bitte gehen Sie in Ihrer Antwort auch auf die hohe Bevölkerungsdichte in Europa, d.h. mögliche Fördergebiete, und die langfristige Betrachtung von Fracking ein. Außerdem möchte ich wissen, ob Sie eine derartige Förderung von fossiler Energiegewinnung befürworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Thomas Hamann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Hamann,

vielen Dank für ihre E-Mail zum Thema Fracking in Deutschland. Derzeit werden im Deutschen Bundestag zwei entsprechende Gesetzesentwurfe beraten. Sie sind notwendig, da bislang kein klarer Rechtsrahmen für diese Technologie besteht.

Ziel der Gesetzgebung ist es, einen bestmöglichen Schutz der Gesundheit und des Grund- und Trinkwassers zu gewährleisten sowie die bergbaulichen Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie zu verschärfen. So soll es ein generelles Verbot in Natur- oder Wasserschutzgebieten, in Nationalparks sowie in Natura-2000-Gebiete geben. Außerdem ist ein grundsätzliches Verbot des Frackings in Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sowie Kohleflözgestein oberhalb von 3000m sowie in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung geplant. Der Umgang und die Entsorgung des Lagerstättenwassers und der Frack-Fluide soll strenger geregelt und die gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen eingeführt werden. Außerdem sollen neue Regelungen die Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen wegen Bergschäden durch den Bohrlochbergbau sowie durch Untergrundspeicher erleichtern.

Um Erfahrungswerte über die Auswirkungen von Fracking auf Umwelt und Untergrund zu sammeln, sollen wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen möglich sein. Voraussetzung dabei ist, dass die verwendete Frackflüssigkeit nicht wassergefährdend ist. Dies findet meine Unterstützung, da die bisherigen Erkenntnisse noch keine Rückschlüsse über die Vor- und Nachteile dieses Verfahrens zulassen. Ab 2018 soll daher eine unabhängige Expertenkommission aus Sachverständigen anerkannter Forschungseinrichtungen und Behörden überprüfen, ob kommerzielle Bohrungen genehmigt werden können. Ob eine wasserrechtliche Erlaubnis letztlich erteilt wird, soll aber nach wie vor in der Verantwortung der zuständigen Berg- und Wasserbehörden der Länder liegen.

Nach momentanen Erkenntnissen gibt es in Sachsen keine Vorkommen von Gas in Gesteinsschichten. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Freistaat Sachsen Fracking zur Anwendung kommt, ist daher äußerst gering. Ihre Fragen zur langfristigen Betrachtung von Fracking sowie zu konkreten Fördergebieten kann ich Ihnen aufgrund noch nicht vorliegender Fakten nicht beantworten.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz