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Frage von Birger H. •

Frage an Arnold Vaatz von Birger H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Vaatz,

ich bin ein Mensch mit Behinderung, arbeite in einer WfbM, bekomme aufstockend Sozialleistungen. Zur Zeit mache ich ein Außenpraktikum, aus dem sich ein Außenarbeitsplatz entwickeln könnte, bekomme monatlich Verpflungsgeld gemäß dem zwischen Kostenträger und WfbM vereinbarten Regelsatz, und von der WfbM eine Sonderzulage von 50 €/Monat. Meine Fragen dazu an Sie:

1. Ist es rechtens, daß vom Sozialamt - ich bekomme derzeit Erwerbsminderungsrente und aufstockende Grundsicherung (Wohngeld beantragt, aber noch nicht entschieden) - diese 50 € Sonderzulage als regelmäßige Einnahme angerechnet werden? Nach Auskunft des Begleitenden Dienstes der Werkstatt wurde dies noch bisher bei keinem anderen der Beschäftigten, die ein Praktika bzw. Außenarbeitsplatz haben, von den Sozialleistungsträgern so gehandhabt.

2. Erklären Sie mir bitte, wie man sich vernünftig und vollwertig von einem Regelsatz von 2,00 € / Tag ernähren soll, wenn die Preise außerhalb einer WfbM nunmal zum Teil für ein Mittagessen (und um dies geht es hier) deutlich höher liegen.

3. Welche Anstrengungen will die Deutsche Bundesregierung in Sachen Inklusion verfolgen, damit nicht - wie bisher - Beschäftigte, die in einer Werkstatt gearbeitet haben, ihre rentenrechtlichen Ansprüche, die sie bei Verbleib in der Werkstatt von maxmimal 20 Jahren - diese beziehen dann nämlich 80 Prozent des Durchschnittslohns eines normalen Arbeitsnehmers (fiktiver Basispunkt) - verlieren, bzw. im Alter nur eine Art Mindestrente erhalten, die deutlich niedriger liegt, wenn sie vor Ablauf dieser 20 Jahre einen Arbeitsplatz außerhalb der WfbM erhalten - was im Sinne der Inklusion wäre. Ich finde, hier muß die Deutsche Bundesregierung deutlichst nachbessern! Ich sehe hier auch nicht den Gleichheitsgrundsatz gegenüber nichtbehinderten Arbeitnehmern verletzt, weil nichtbehinderte Arbeitnehmer mit deutlich weniger Einschränkungen zurecht kommen müssen als Behinderte Arbeitnehmer!

MfG

Ihr

Birger Höhn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Höhn,

es ist richtig, dass Beschäftigte in den Werkstätten für behinderte Menschen keinen tariflichen Lohn bekommen. Stattdessen erhalten Sie einen Grundbetrag, ein Arbeitsförderungsgeld und meist einen individuellen Steigerungsbetrag bzw. eine Sonderzulage. Diese staatlichen Leistungen werden mit der Sozialhilfe verrechnet. Dies ist gesetzlich so geregelt und auch bei gesunden Menschen werden staatliche Leistungen gegengerechnet.

Die Forderung, die Leistung von Behinderten nicht mehr auf die Sozialhilfe anzurechnen, ist bekannt. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist vereinbart, in dieser Legislaturperiode die Eingliederungshilfe zu reformieren. Konkrete Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch nicht vor.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz