Frage an Arnold Vaatz von Emma M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Vaatz,
am heutigen Tage wurde der sächsische Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Grüne) wegen seiner Teilnahme an einer gewaltfreien Sitzblockade gegen den Neonazi-Aufmarsch am 19.02.2011 in Dresden zu einer Geldstrafe verurteilt. http://www.mdr.de/sachsen/geldstrafe-lichdi100_zc-f1f179a7_zs-9f2fcd56.html
Meine Fragen an Sie: Steht Ihnen eine vergleichbare gerichtliche Auseinandersetzung auch bevor oder hatten Sie seinerzeit an der Blockade der Nazis nicht teilgenommen? Wie schätzen Sie gesellschaftspolitisch (nicht juristisch!) das Signal des Urteils ein? Welche Mittel des Protests empfehlen Sie den Bürgerinnen und Bürgern Dresdens, die es abscheulich finden, wenn Neonazis in Bomberjacken oder Nadelstreifen in der Öffentlichkeit Rassismus, Gewalt gegen Minderheiten und Geschichtsverdrehung propagieren? Ist es nicht legitim und im Sinne des Grundgesetzes geboten, sich diesen Horden in den Weg zu stellen? Sind Sie jenseits aller parteiprogrammatischen Differenzen zu einer Äußerung oder Geste der Solidarität mit Herrn Lichdi bereit, der nach meiner Auffassung mit seinem Engagement viel Zivilcourage bewiesen hat?
Ich danke für Ihre eindeutige Positionierung!
E. Michaelis
Sehr geehrte Frau Michaelis,
es war die persönliche Entscheidung von Herrn Lichdi, sich an einer illegalen Sitzblockade zu beteiligen und den Weisungen der Polizisten nicht zu folgen. Die möglichen Konsequenzen waren bekannt und wurden gemäß unseres Rechtstaates vollzogen.
Ich habe mich an den legalen Protesten und Veranstaltungen beteiligt, was ich auch allen empfehle, die der Zerstörung Dresdens gedenken wollen. Ein Verfahren erwartet mich deshalb nicht. Zu einer Geste der Solidarität mit Herrn Lichdi bin ich nicht bereit.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz