Frage an Arnold Vaatz von Hans D. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag, Herr Vaatz,
wie Sie wohl wissen, kämpfen die Mitglieder unserer "Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge (iedf.de) schon seit etwa 20 Jahren, zunächst als Einzelkämpfer, seit dem Jahr 2008 als eingetragener Verein, gegen eine unge- setzliche rententechnische Rückführung von DDR-Flüchtlingen aus dem Wirkungs- bereich des Fremdrentengesetzes (FRG) in den des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG).
Betroffen sind alle Flüchtlinge ab Geburtsjahrgang 1937, die der DDR vor dem Mauerfall im Jahre 1989 den Rücken kehrten.
Mit dieser rententechnischen Rückführung strebt Ihre Koalition aus CDU/CSU und der FDP eine angebliche Gleichstellung mit den ehemaligen DDR-Bürgern, die im Land blieben, an.
Herr Vaatz, meinen Sie nicht, dass man, um eine wahrhafte Gleichstellung zu erreichen, den DDR-Flüchtlingen zunächst die seinerzeit von der Bundesregie- rung verbindlich zugesagte und obendrein durch das Grundgesetz geschützte Rente nach dem FRG zurückgeben muss?
Und meinen Sie nicht auch, dass man dann auch den im Lande gebliebenen "Bürgern des Beitrittsgebietes" ebenfalls diese Rente geben muss?
Das könnte alles zeitgleich geschehen, aber erst dann wären die Ungleichbehandlung und damit auch die Ungerechtigkeiten nachhaltig beseitigt, auch den Altbundesbürgern gegenüber.
Oder wollen Sie und Ihre Partei dies am Ende gar nicht?
Für Ihre Antwort danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Dörband