Frage an Arnold Vaatz von Dirk D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Vaatz,
mir ist bekannt, dass Sie sich für Belange der SED-Opfer eingesetzt haben. Dafür vielen Dank. Bisher wurde damit argumentiert (vgl. BT-PlProt 16/82, S. 8265, BT-Drs. 16/4842, S. 5, 16/5532, S. 7f, ), dass SED-Opfer nicht mehr Leistungen erhalten dürften als die Opfer der Nazi-Diktatur.
Durch Artikel 2 Nr. 2a des "Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie und zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 7. Dezember 2011" (BGBl. Nr. 64, Seite 2592) – also schön versteckt - wurde auch eine neue Nr. 8a in den § 3 des Einkommensteuergesetzes eingefügt. § 3 regelt alle Einnahmen die steuerfrei bleiben. Die neue Nr. 8a lautet: "Renten wegen Alters und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die an Verfolgte im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes gezahlt werden, wenn rentenrechtliche Zeiten auf Grund der Verfolgung in der Rente enthalten sind. Renten wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn der verstorbene Versicherte Verfolgter im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes war und wenn rentenrechtliche Zeiten auf Grund der Verfolgung in dieser Rente enthalten sind."
Im Klartext: für die Nazi-Opfer bleibt ihre gesetzliche Rente und die ihrer Hinterbliebenen seit 2011 steuerfrei und zwar die gesamte, nicht nur der Teil der auf Verfolgungszeiten beruht.
Bei SED-Opfern mit Renten die Zeiten nach dem BerRehaG enthalten aber nicht. Die werden weiter nach dem Alterseinküftegesetz mit jährlich steigenden Sätzen der Steuer unterworfen. Nicht das man das den Opfern der ersten Diktatur in Deutschland nicht gönnen würde, aber wenn mit zweierlei Maß gemessen wird, ist das mal wieder ein Schlag ins Gesicht der Opfer der zweiten Diktatur in Deutschland. Es kann doch nicht sein, dass hier jetzt noch neue Ungleichbehandlungstatbestände zwischen den Opfergruppen eingeführt werden. Wie ist das zu erklären und wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Dreßler