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Arnold Vaatz
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Frage von Christian S. •

Frage an Arnold Vaatz von Christian S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Vaatz,

zu DDR-Zeiten gab es für Frauen, welche fünf Kinder gebohren und aufgezogen hatten eine Mindestrente.

Gibt es in der Bundesrepublik diese auch noch?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schütze,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.
Eine allgemeine Mindestrente kennt das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland nicht, da es leistungsbezogen ist. Es gibt eine Grundsicherungsrente, die weitgehend dem SGBII-Satz entspricht (Hartz 4).

Die CDU hat eine Verbesserung der Kindererziehungszeiten in der Rente von Müttern gefordert. Folgender Antrag wurde auf dem letzten Bundesparteitag im Dezember 2012 beschlossen: „Wir wollen die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, verbessern. Dabei können wir im Hinblick auf die Notwendigkeit der weiteren Haushaltskonsolidierung nur schrittweise vorgehen.“

Die Erziehungszeiten von Frauen, die vor 1992 Mütter geworden sind, sollen bei der Rente also stärker als bislang berücksichtigt werden. Die Umsetzung dieses Parteitagsauftrags muss die CDU-Bundestagsfraktion nun prüfen und mit dem Koalitionspartner abstimmen. Eine Prognose über den Ausgang dieser Verhandlungen möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht wagen.

Mit freundlichem Gruß

Arnold Vaatz