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Frage von Wilfried M. •

Frage an Arnold Vaatz von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Vaatz,

Sie schrieben hier am 6.12.2012 u.a.:

"Für andere Geheimdienste, die auf deutschem Territorium und damit im deutschen Rechtsraum agieren, gelten diese Gesetze ebenfalls.

Auch die Zusammenarbeit des BND mit anderen Geheimdiensten ist gesetzlich geregelt." (Link 1).

Es fällt mir - z.B. angesichts des Regelungsgehaltes von § 99 StGB und angesichts der den Agenten fremder Dienste sicher abverlangten Loyalitätsbekundungen zugunsten der jeweiligen - fremden - Macht - sehr schwer, Ihnen das zu glauben.

Hierzu meine Anliegen:

1. Bitte teilen Sie mir deshalb mit, welche ganz KONKRETEN - nachlesbaren - Vorschriften für das Agieren z.B. der kubanischen, der US- amerikanischen und der britischen Geheimdienste gelten.

2. Halten Sie das denkbare Herumspionierenwollen von OSA- Leuten (vgl. z.B. ARTE- Dokumentation "Das Auge von Scientology", Link 2) in deutschen Ministerien (analog zu der "Operation Snowhite" in den 70ern, link 3) nicht auch für gefährlich und strafbar gemäß StGB? Genügt "Beobachtung" durch den VS?

3. Der ehemalige Vorsitzende Richter am BGH Gerhard SCHÄFER wurde in der "Jungen Freiheit" vom 21.12.2012 (Druckausgabe) zitiert mit folgender - mir plausiblen - Beurteilung: "V-Männer sind keine Edelmänner, V- Männer sind Verräter." Der Volksmund hierzu: Der größte Lump im ganzen Land, das war und ist der Denunziant." Können Sie diesen Auffassungen als Mitglied einer C- Partei irgendwie substantiiert - und reinen Gewissens - widersprechen?

4. Haben Sie eine Vorstellung von den - z.B. seelischen - Leiden, die durch konspiratives Agieren von irgendwelchen Geheimdienstlern verursacht werden können und halten Sie dieselben für gerechtfertigt?

Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/arnold_vaatz-575-38017--f359296.html#q359296
2) http://www.youtube.com/watch?v=buhh4FD313A
3) http://en.wikipedia.org/wiki/Operation_Snow_White

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Meines Erachtens sind nachrichtendienstliche Tätigkeiten eines Dienstes in einem anderen Land in Friedenszeiten völkerrechtlich grundsätzlich nicht sanktioniert. Die Staaten wehren sich aber landesrechtlich gegen eine Spionagetätigkeit ausländischer Dienste im Inland. So auch in Deutschland. Sie wünschten ganz konkrete und nachlesbare Vorschriften. Das sind unsere Gesetze zur strafrechtlichen Verfolgung der Spionage, wie z.B. § 93 StGB (Geheimnisverrat), § 94 StGB (Landesverrat) und § 99 StGB (Tatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit). Diese sind öffentlich und Ihnen sicherlich geläufig. Eine Unterscheidung nach verbündeten und nicht verbündeten Nationen ist mir nicht bekannt.

Anders sieht es beim Bundesnachrichtendienstgesetz (BNDG) sowie beim Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) aus. Dort werden die Zusammenarbeit zwischen dem BND und anderen Nachrichtendiensten verbündeter Staaten, die hauptsächlich im Austausch von Informationen besteht, geregelt (u.a.: §9 Absatz 2 BNDG sowie § 19 Abs. 2 bis 5 BVerfSchG). Auch diese können Sie, z.B. im Internet, öffentlich einsehen.

Spionagetätigkeiten in Bundesbehörden stellen eine Gefährdung unserer Interessen dar. Die Kombination von entsprechenden Vertragsregelungen, Beobachtung und Kontrolle sowie Prüfung und ggfs. Durchführung strafrechtlicher Verfolgungen halte ich für tauglich und auch praxisbewährt.

Meine Einschätzung von Denunzianten ist eine ähnliche wie die dem Dichter der deutschen Nationalhymne Hoffmann von Fallersleben zugeschriebene.

Als Verfolgter der SED-Diktatur habe ich eine ganz konkrete Vorstellung von den seelischen und auch körperlichen Leiden, die durch das Agieren eines Geheimdienstes in einem Unrechtsstaat entstehen können. Ein ähnliches Vorgehens ist in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat jedoch undenkbar, da die Kontrolle der Geheimdienste dem vom Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählten Parlament obliegt. Im Deutschen Bundestag übernimmt diese Aufgabe das Parlamentarische Kontrollgremium, das für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig ist und den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überwacht.

Mit freundlichem Gruß

Arnold Vaatz