Frage an Arnold Vaatz von Thomas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vaatz,
das Thema Abgeordnetenbestechung, bzw. Korruption, ist ein wichtiges Thema. Meinem Verständnis nach ist es schlecht für eine Gesellschaft und die Demokratie im Allgemeinen, wenn z.B. politische Entscheidungsträger (Abgeordnete, Minister, Staatssekretäre) nach ihrer Amtszeit in Unternehmen wechseln, denen sie während ihrer Amtszeit Aufträge, oder sonstige Vorteile, verschafften (Wolfgang Clement - Energiewirtschaft, Leiharbeit, Otto Schily - Biometrieindustrie, Roland Koch - Flughafenbau). Es gibt seit 2005 eine UN Konvention gegen Korruption. Diese wurde bisher von Deutschland nicht ratifiziert. Deutschland steht somit in einer Reihe mit Ländern wie Nord Korea, Saudi Arabien, Sysien). Im August haben sich Manager von den meisten DAX Konzernen ebenfalls für die Ratifizierung ausgesprochen.
Ich hätte gern Ihre Meinung zum Thema gewusst. Desweiteren wüßte ich gern ob Sie sich bei einer Abstimmung im BT, in dieser Sache, dem Fraktionszwang beugen würden?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kenne
Sehr geehrter Herr Kenne,
Deutschland hat die EU-Konvention gegen Korruption bislang nicht unterzeichnet, weil es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Andererseits sind viele der enthaltenen Regelungen bereits besser umgesetzt wurden, als es dort vorgesehen ist. Eine Unterzeichnung der Konvention würde daher weder vor dem Bundesverfassungsgericht bestand haben noch wäre es eine Verbesserung unserer bestehenden Rechtsgrundlagen.
Ein Gesetzentwurf, der mit dem deutschen Grundgesetz in Einklang zu bringen ist, wird erarbeitet. Die Bundesrepublik deshalb auf eine Stufe mit Diktaturen zu stellen, ist unangebracht. Außerdem stellt das deutsche Rechtssystem bereits seit längerem korrupte Handlungen unter Strafe und ist in seiner Feingliedrigkeit der UN-Konvention überlegen. Den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung gibt es z.B. in der UN-Konvention nicht.
Die Entscheidung, ob ich einem Gesetz zustimme oder nicht, kann ich nur nach Vorlage eines konkreten Gesetzestextes und nach Abschluss der Verhandlungsrunden treffen. Mit einem Fraktionszwang hat das nichts zu tun. Ihre letzte Frage kann ich deshalb noch nicht beantworten.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz