Frage an Arnold Vaatz von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vaatz,
Zwischen den jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften (ELP) beim Familienzuschlag und bei der Grunderwerbssteuer haben 13 Ihrer FraktionskollegInnen eine Initiative zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer gestartet. Viele Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion unterstützen dies, darunter Familienministerin Schröder, der baden-württembergische CDU-Chef Strobl, Ruprecht Polenz (CDU), Dagmar Wöhrl (CSU) und auch der Generalsekretär der sächsischen CDU und stellv. Fraktionsvorsitzende Ihrer Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer.
Ich freue mich sehr über diesen Vorstoß, setze ich mich doch auch selbst mit der Initiative 2=2 aktiv für eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben in Sachsen ein.
Damit verbunden habe ich folgende Fragen an Sie:
1. Würden Sie einen Gesetzesantrag zur Gleichstellung von ELP im Einkommensteuerrecht unterstützen und zustimmen? Wenn nein, warum nicht?
2. Würden Sie einer Gleichstellung im Adoptionsrecht zustimmen? Wenn nein, warum nicht?
3. Können Sie sich vorstellen, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen und Schwule und Lesben somit von ca. 100 weiteren Diskriminierungen im Bundesrecht befreien (BT-Drs 17/8248) und damit auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen für mehr Akzeptanz setzen?
4. In Sachsen ist 11 Jahre nach Einführung der ELP das Landesrecht noch immer nicht vollständig angepasst und von Diskriminierungen befreit. Sachsen ist bundesweites Schlusslicht. Sind Sie deshalb bereit, sich innerhalb der sächsischen CDU und ihres Kreisverbandes für eine schnelle und vollständige Gleichstellung der ELP in Sachsen einzusetzen und für mehr Akzeptanz von Schwulen und Lesben zu werben?
5. Warum haben Sie am 28.6. sowohl gegen die Gleichstellung der ELP als auch gegen die Ehe-Öffnung gestimmt?
Für die Beantwortung der Fragen möchte ich Ihnen bereits im Voraus danken!
Sehr geehrter Herr Richter,
vielen Dank für Ihre Fragen über Abgeordnetenwatch. Ihre fünf Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Nein. Ich sehe keine gesellschaftliche Notwendigkeit, eingetragene Lebenspartnerschaften durch eine Gleichstellung im Einkommensteuerrecht genau so wie die Ehe mit Steuervergünstigungen zu unterstützen. Deutschland leidet nicht an einer Diskriminierung von Schwulen und Lesben, sondern an der Tatsache, das zu wenige Kinder geboren werden. Außerdem halte ich das System des reinen Ehegattensplittings für nicht mehr zeitgemäß. Meine Unterstützung gilt dem Familiensplitting. Durch die Aufnahme einer weiteren Personengruppe würde das bestehende Steuerrecht weiter verfestigt.
2. Nein. Für die gesamte Entwicklung eines Kindes halte ich Mutter und Vater als Bezugspersonen für unverzichtbar.
3. Nein. Es gab in etlichen Bereichen eine Ungleichbehandlung von Schwulen und Lesben, die durch die Möglichkeit der eingetragenen Lebenspartnerschaften beseitigt wurden, wie z.B. im Patienten- oder Erbrecht. Diese Anpassungen waren nötig und richtig. Für eine vollkommene Gleichstellung mit der grundgesetzlich geschützten Ehe sehe ich keine Notwendigkeit und auch keine Mehrheit.
4. Nein. Ich richte mein Engagement auf andere Bereiche. Auch innerhalb der CDU gibt es eine Organisation der Schwulen und Lesben, die - wie alle anderen Gruppierungen - nach Mehrheiten für ihre Positionen ringen müssen.
5. siehe Antworten auf die Fragen 1 und 3.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz