Frage an Arnold Vaatz von Susanne B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Vaatz,
gerade habe ich gelesen, dass Sie die Arbeit des Leiters der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) Roland Jahn gewürdigt haben. Gilt Ihre Würdigung auch für seine Forderung, die 44 ehemaligen Stasi-Mitarbeiter in der BStU zu versetzen? Meine zweite Frage: Sind Bedenken angebracht, dass die Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, das Christian Wulff im Dezember 2011 unterschrieben hat und die Versetzung dieser Mitarbeiter ermöglicht, wieder rückgängig gemacht wird, wenn Joachim Gauck – der die Versetzung bis heute falsch findet – Bundespräsident wird? Und meine dritte Frage: Warum fordert niemand von Gauck eine Stellungnahme darüber, dass er 1997 gegenüber der Bundesregierung eine falsche Auskunft über die Zahl der in der BStU beschäftigten ehemaligen Stasi-Angehörigen gegeben hat?
Sehr geehrte Frau Baumstark,
meine Antworten auf Ihre Fragen lauten:
1. Ja, natürlich.
2. Das novellierte Stasi-Unterlagengesetz gilt. Es kann lediglich vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden. Der Bundespräsident kann keine Gesetzesinitiative ergreifen.
3. Ich habe von dieser Forderung bereits mehrfach in der Presse gelesen.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz