Frage an Arnold Vaatz von Peter L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Vaatz,
nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag sind pauschal für Wohnungen 17,80€ GEZ-Gebühren fällig. Da wir nur Radio und PC besitzen, werden wir nach dem neuen Gesetz statt 5,76€ das DREIFACHE also 17,80€ zahlen.
Diese Gebühr soll, so das neue Gesetz, pro Wohnung fällig werden, aber nicht für Kleingärten. In § 3 Abs. 1, letzter Satz heißt es:„Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 Bundeskleingartengesetz“. Das Bundeskleingartengesetz besagt, dass nur Lauben bis 24m² zulässig sind. Das galt für Lauben im Westen, im Osten aber nicht, sodass dort jetzt für bestandsgeschützte Bauten über 24m² noch einmal 17,80€ fällig werden.
Wie konnten Juristen und Ost-Minister bei der Gesetzgebung den Umstand, dass es im Osten größere Lauben gibt, nicht beachten?
Und noch einmal die Frage: Wieso soll es fair sein (nicht gerecht) und wieso sagen die Verantwortlichen, dass sich die Gebühren nicht erhöhen, wenn vielen eine 3-fach oder bei Gartenbesitz 6-fach höhere Gebühr (35,60€ / Monat) droht, ohne dass sich an der abgerufenen Leistung etwas ändert?
Werden Sie sich für eine Änderung stark machen?
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr Lehmann,
die Bundesländer sind für Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages zuständig. Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Dr. Johannes Beermann, sprach sich von Beginn an gegen eine Gebühr für größere Gartenlauben aus. Diese Position verteidigte die Sächsische Staatsregierung gegenüber dem Rundfunkrat und gegenüber anderen Bundesländern. Seit Donnerstag voriger Woche ist klar, dass nicht die Größe, sondern die Nutzungsart einer Laube für die Erhebung der Gebühr ausschlaggebend ist. Die von Ihnen gewünschte Änderung ist somit erfüllt worden.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz