Frage an Arnold Vaatz von Oliver K. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Herr Vaatz,
warum werden in der neuen Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes die Interessen der Hersteller höher gewichtet als das Interesse der Verbraucher? Warum werden die ´Schwarzen Schafe´ der Lebensmittelindustrie, die verdorbene Lebensmittel in den Verkehr bringen, nicht namentlich bekannt gemacht?
Als Vater von drei Kindern habe ich doch das Recht zu wissen, welcher Hersteller nicht auf die Qualität seiner Produkte achtet. Wie soll ich denn meine Kinder schützen?
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Kowalke
Sehr geehrter Herr Kowalke,
mit der im Juli 2011 beschlossenen Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes werden genau die Forderungen, die Sie erheben, umgesetzt. Der Verbraucherschutz hat stets absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Dieser Grundsatz zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Novelle.
Nach der Verunreinigung von Futter- und Lebensmitteln mit Dioxin (EHEC) im Frühjahr 2011 gibt es jetzt mit klareren Regeln, einem engmaschigen Netz von Kontrollen, härteren Strafen sowie einem Frühwarnsystem (mit Verzehrwarnung) so viel Sicherheit wie noch nie.
Die zuständigen Behörden werden verpflichtet, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen. Auf dem Internetportal „Lebensmittelwarnung.de“ stellen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer tagesaktuell ihre Informationen aus der Überwachung öffentlich ein – jeweils mit dem Bild des Produktes, Namen und Adresse des Herstellers und dem Grund der Warnung.
Auch die Verschärfung des Strafrahmens ist mittlerweile gesetzlich verankert. So wird es künftig als Straftat eingestuft, wenn Unternehmer ihrer Verpflichtung, Lebensmittel vom Markt zu nehmen, nicht nachkommen. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe wird bestraft, wer gesundheitsgefährdende Lebensmittel vorsätzlich in den Handel bringt oder als Wiederholungstäter auftritt.
Auf dem vom Bundesverbraucherministerium finanzierten und von der Verbraucherzentrale betriebenen Internetportal „Lebensmittelklarheit.de“ erhalten Verbraucher kompakte und verständliche Informationen über rechtliche Regelungen zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Sie können mit Hilfe von Produktbeispielen Ihre Meinung zu Aufmachungs- und Kennzeichnungspraktiken darlegen. Die Wirtschaft hat die Möglichkeit, dazu Stellung zu beziehen. Mit über 20 Millionen Zugriffen hat sich das Portal bereits in den ersten fünf Tagen als Erfolg erwiesen.
Um mehr Transparenz bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln zu erreichen, wurde auf Betreiben der Bundesregierung die neue Lebensmittel-Informationsverordnung auch auf EU-Ebene beschlossen. Die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen ist nun verpflichtend und hat in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Zur besseren Vergleichbarkeit sind die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter anzugeben. Stoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen künftig hervorgehoben werden. Zum Schutz vor Täuschung wurden für Lebensmittel-Imitate spezielle Kennzeichnungsvorschriften festgelegt. Bei Pizza mit Analogkäse muss z.B. in unmittelbarer Nähe des Produktnamens auf die Verwendung des Ersatzstoffes hingewiesen werden, oder bei Verwendung von "Klebefleisch" muss der Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" deutlich gemacht werden. Nachdem die Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch bereits seit dem Jahr 2000 vorgeschrieben ist, wird künftig auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunftsangabe verpflichtend.
Aufgrund all dieser Veränderungen kann ich ihre Einschätzung nicht teilen.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz