Frage an Arnold Vaatz von Detlev H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Vaatz,
vorige Woche sprach die Bundeskanzlerin auf dem Deutschen Handwerkertag über das Handwerk, es sei das Rückgrat unserer Wirtschaft und habe sich als Stabilitätsfaktor in der jetzigen Krise bewiesen. Solch Lob höre ich gern, da ich selbst Handwerker bin.
Doch dann das: "...Erneut lehnte Merkel eine Besteuerung von Managergehältern oberhalb von einer Million Euro ab. Stattdessen plädierte sie dafür, die Bonuszahlungen für Banker an die Nachhaltigkeit des Erfolges zu koppeln. Dabei könne ein Zeitraum von vier Jahren als Bezugsgröße zur Erfolgsbemessung gelten ..." (Quelle: CDU-Sachsen; Internetseite)
Die Gier der Banker und die Größe der Banken (je größer je mächtiger je systemrelevanter) haben die Volkswirtschaften der Staaten auf Jahrzehnte aus der Bahn geworfen. Die Zinszahlungen werden zur Erhöhung von Steuern beitragen. Das Karusell dreht sich immer schneller.
Mir wäre es lieber gewesen, Frau Merkel hätte einmal von dem Einkommen eines Handwerksmeisters gesprochen nach einem verantwortungsvollen 12-Stunden Tag bei 100%iger Haftung.
Sehr geehrter Herr Vaatz, welche gesetzlichen Regelungen würden Sie im Bundestag vorschlagen, um eine Wiederholung dieser jetzigen verheerenden Finanz-und Wirtschaftskrise auszuschließen?
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Hörner, Parkettlegemeister
Sehr geehrter Herr Hörner,
die CDU hat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel schnell auf die Krise reagiert und eine größtmögliche Begrenzung im Bereich der Managervergütung durchgesetzt. Die Rahmenbedingungen, auf die die Politik Einfluss nehmen kann, wurden so verändert, dass eine zukünftige Fehlentwicklung besser vermeidbar ist.
Die Kriterien der Angemessenheit von Vorstandsvergütungen werden konkretisiert. Die Anreizsysteme bei der Vorstandsvergütung werden an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichtet und zukünftig eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Aktienoptionen von Vorständen werden zukünftig erst nach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren eingelöst. Die Herabsetzung von Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen wird erleichtert. Die Haftungsbestimmungen für die Aufsichtsratsmitglieder wegen unangemessener Vergütungsfestsetzung werden verschärft. Die Offenlegung der Vergütung und Versorgungsleistungen für Vorstandsmitglieder werden konkretisiert. Aufsichtsräte dürfen die Entscheidung über Vorstandsverträge nicht mehr zur abschließenden Behandlung an Ausschüsse delegieren.
Für börsennotierte Aktiengesellschaften wird eine zweijährige Karenzzeit für den Wechsel bisheriger Vorstandsmitglieder in den Aufsichtsrat eingeführt, es sei denn die Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mind. 25% der Anteile halten. Die Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft soll das Recht haben, über Vergütungen der Vorstandsmitglieder zu beraten und Beschlüsse fassen zu können. Für den Fall außerordentlicher Entwicklungen, soll der Aufsichtsrat eine Begrenzungsmöglichkeit für variable Bezüge haben.
All diese Maßnahmen sind zwar kein Garant dafür, Finanz- und Wirtschaftskrisen zukünftig zu vermeiden. Sie dienen jedoch dafür, Fehlentwicklungen schneller zu erkennen um rechtzeitiger handeln zu können - und sie führen zu mehr Transparenz und klaren Grenzen im Bereich von Vorstandsvergütungen.
Welche gesetzlichen Regelungen zur Vermeidung einer weiteren Krise solchen Ausmaßes notwendig wären, kann ich Ihnen nicht auflisten. Es sollte zukünftig mehr auf die Selbstregulierung der Märkte vertraut werden statt weitere gesetzliche Regelungen zu erlassen. Der Staat ist kein Unternehmer.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz