Frage an Arnold Vaatz von Helmuth B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Vaatz.
Können Sie mir sagen,ob eine Anpassung der Kapitalentschädigung für ehem.politische Häftlinge vorgesehen ist. Ich denke das wäre nach dem neuen Gesetz,welches die Entschädigung für zu unrecht verurteilte regelt,auch für ehemals politisch verfolgte notwendig.
Nach neuem gesetz gibt es pro Tag unrechter Haft eine Entschädigung von 25,00€.
Freundlichen Gruss
Helmuth Blaesner
Sehr geehrter Herr Blaesner,
die gesetzliche Neuregelung in Bezug auf die Kapitalentschädigung für zu unrecht erlittene Haft gilt nur für Fälle ab Inkrafttreten des Gesetzes. Eine rückwirkende Regelung war nicht vorgesehen. Daher werden alle, die vor dieser Neuregelung zu unrecht inhaftiert waren, nicht erneut entschädigt.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz