Frage von Susanne P. D. • 23.12.2011
Antwort ausstehend von Arno Münster SPD
(...) Ein induktiver Kausalzusammenhang zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz besteht sicherlich nur begrenzt und vor allem dann, wenn legal besessene Waffen nicht sachgerecht aufbewahrt werden und Dritten zugänglich sind. (...)
(...) Der Artikel 25 der Hamburgischen Verfassung räumt mir das Recht ein in öffentlichen Angelegenheiten Anfragen an den Senat zu richten. Ich habe davon Gebrauch gemacht, um Auskunft über Umfang und Struktur des legalen Waffenbesitzes in Hamburg zu erhalten. Damit ist keine Kriminalisierung des legalen Waffenbesitzes impliziert. (...)
(...) Informationen erhalten Sie auf den Homepages vom EU Programm „Jugend in Aktion“ oder beim Deutsch-Polnischem Jugendwerk. (...)