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Frage von Herbert G. •

Frage an Armin Schuster von Herbert G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schuster,

ich bin seit 3 Jahren mit einer Schweizerin liiert, wir sind beide Witwer. Wir haben beide eigene Häuser, sie in Itingen/Baselland, ich in Lörrach. Seit 16. März sind nun die Grenzen zu, und wir können uns nicht mehr sehen, was bisher wöchentlich der Fall war.

Sie haben sich ja für Grenzerleichterungen eingesetzt, wie ich heute im Rundfunk hörte. Da wir aber nicht verheiratet sind, kommen die Erleichterungen wohl für uns nicht infrage. Trotzdem muß uns doch das Recht zustehen, daß wir uns wieder regelmäßig treffen können, auch ohne Trauschein!

Wann gibt es weitere Erleichterungen für den kleinen Grenzverkehr? Oder können Sie mir sagen, was ich tun kann um unsere Partnerschaft zu retten bzw. ob es einen Weg gibt um unsere Beziehung wieder zu aktivieren. Für eine positive Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Goetz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Goetz,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Im Grenzgebiet sind momentan viele zwischenmenschliche Verbindungen unterbrochen. Herr Schuster setzt sich dafür ein, dass diese Verbindungen so schnell wie möglich wieder Zugang zueinander finden. Herr Schuster bat darum, Ihnen im Folgenden aufzuzeigen, für welche Personenkreise der Grenzübertritt nach Deutschland nun gewährt wird.

Wir haben erneut mit dem Bundesinnenministerium sowie mit der Bundespolizei Kontakt aufgenommen. Heute Vormittag kam es zu einem weiteren Gespräch mit den zuständigen Behörden. Es wurde nun Klarheit erreicht, was die Frage der Einreise von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern betrifft:
Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ist die Einreise zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft, auch über die deutsche Binnengrenze gestattet. Das Bestehen einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft wird als triftiger Grund für die Einreise anerkannt. Entsprechende Nachweise sind beim Grenzübertritt mitzuführen.

Bei Lebenspartnerschaften oder -gemeinschaften ohne Trauschein gilt folgende Regelung:
Mangels brauchbarer Nachvollziehbarkeit sind Lebenspartnerschaften oder -gemeinschaften ohne Trauschein grundsätzlich kein triftiger Grund im Sinne des Einreiseregimes. Ob im Einzelfall dennoch ein triftiger Grund vorliegt, ist nach Prüfung der jeweiligen Umstände im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens zu befinden.
Ein Abgeordneter kann und darf sich nicht in den Ermessenspielraum des kontrollierenden Polizisten einmischen.

Die Details der Regelungen des Einreiseregimes finden Sie auf den Seiten der Bundespolizei:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html;jsessionid=363B5ACDBF40550B25DC4790CCF29894.2_cid334 (Abrufdatum: 30.4.2020, 11:12 Uhr)

Natürlich haben sie auch die Möglichkeit, sich direkt mit der Bundespolizei in Verbindung zu setzen, z.B. über die Hotline: 0800 6 888 000

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Marcel Baumann