Frage an Armin Schuster von Marcus S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schuster,
ich bin Grenzgänger in die Schweiz. Momentan sind wir aufgefordert daheim zu bleiben. Allerdings stehen mir aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens nur knapp 60 HomeOffice Tage zu bevor ich in Deutschland Sozialversicherungspflichtig werde. Gibt es zu dem Thema auch schon etwas von der Politik. evtl die Aussetzung dieser Regel.
Beste Grüsse
M. S.
Sehr geehrter Herr Schug,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Zu Ihrem Anliegen, das ich sehr gut nachvollziehen kann, kann ich Ihnen folgende Informationen weitergeben:
Die Frage, in welchem EU bzw. EWR-Mitgliedsstaat (also auch Schweiz) ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist, sind in der Verordnung 883 (sog. Koordinierungsverordnung) sowie spezifischen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz geregelt. Daher kommt auch die angesprochene 25 %-Regelung. Die Schaffung regelgerechter Ausnahmen müsste also auf EU-Ebene erfolgen und würde daher eine geraume Zeit in Anspruch nehmen.
Generell ist anzumerken, dass die Verordnung das Beschäftigungsstaatsprinzip vorsieht. Zudem kann ein Arbeitnehmer aber nur in einem Mitgliedsstaat sozialversicherungspflichtig sein. Eine Doppelverbeitragung kann daher eigentlich nicht erfolgen. Zudem ist noch nicht abzusehen, ob es tatsächlich zu einer Sozialversicherungspflicht in Deutschland aufgrund des Corona-bedingten Homeoffices kommt. Eventuell sind die deutschen Behörden hier zu Ermessensentscheidungen bereit. Sollten dennoch untergesetzliche Ausnahmeregelungen angestrebt werden, können sich die betreffenden Arbeitnehmer mit ihren Schweizer Arbeitgebern an die Verbindungsstelle der deutschen Krankenkasse (DVKA) wenden. Hier könnte dann ggf. Abhilfe geschafft werden.
Ich hoffe, Sie können mit diesen Informationen etwas anfangen.
Meine Büros bleiben trotz Corona-Krise besetzt. Wir sind gerne erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster