Frage an Armin Schuster von Edgar F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schuster,
gem. Art. 259 des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) kann jeder Mitgliedstaat (nach Zwischenschritten) den EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderer Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat.
Z. B. haben Österreich und die Niederlande nach dieser Vorschrift den EuGH wegen der geplanten deut-schen Pkw-Maut angerufen, worauf dieser am 18.06.2019 (C-591/17) entschied, dass die Pkw-Maut gegen Europarecht verstößt, weil sie Ausländer diskriminiert.
Gem. Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) ist (von wenigen Ausnahmen abgesehen) derjenige EU-Mitgliedstaat für die Prüfung auf internationalen Schutz zuständig, in dem der Antragsteller in die EU einge-reist ist. In andere Staaten weitergereiste Antragsteller können nach dieser Verordnung in diesen ursprüng-lich zuständigen Staat zurückgebracht werden.
Die Richtlinie 2013/33/EU legt dabei die den Antragstellern zu gewährenden Mindestbedingungen für die Versorgung (z. B. materiell, medizinisch) fest.
Immer wieder werden aber Rückführungen aus Deutschland in diese Ersteinreisestaaten durch Urteile des BVerfG verhindert (z. B. nach Bulgarien - 2 BvR 2026/17, Griechenland - 2 BvR 714/18 und Italien - 2 BvR 746/15), weil in diesen Staaten keine menschenwürdige Versorgung gegeben sei.
Meine Fragen an Sie:
Warum lässt sich Deutschland von anderen EU-Mitgliedstaaten verklagen, ohne selbst nach Artikel 259 AEUV tätig zu werden, wenn andere Länder europäische Vorgaben (hier Richtlinie 2013/33/EU) nicht einhalten?
Wie bewerten Sie, dass zur Verhinderung dieser Rückführungen durch das BVerfG nationales Recht an-gewendet wird, wo doch nach Aussage der Bundeskanzlerin EU-Recht nationalem Recht vorgeht und der EuGH diesbezüglich offensichtlich keine Bedenken gegen diese Rückführungen hat?
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
E. F.
Sehr geehrter Herr Frank,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich mit Interesse gelesen habe. Entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen konnten wir Ihnen leider nicht früher antworten.
Da Herrn Schuster sehr viele Zuschriften und Anfragen erreichen, ist es ihm nicht möglich, auf diese stets persönlich einzugehen. Seien Sie aber versichert, dass wir stets bemüht sind, Herrn Schuster über den Stand der Zuschriften auf dem Laufenden zu halten und Anfragen zu beantworten.
Herr Schuster erhält von Ihnen persönlich sehr viele Zuschriften. Als direkt gewählter Abgeordneter nimmt er die Bürgerkommunikation sehr ernst und möchte deshalb sicher stellen, dass seine Ressourcen so vielen Bürgern wie möglich angemessen zur Verfügung stehen.
Obwohl wir derzeit nicht individuell auf alle Ihre Fragen eingehen können, werden wir nichtsdestotrotz Ihr Anliegen aufnehmen und im politischen Prozess berücksichtigen. Darüber hinaus finden Sie unter „https://www.facebook.com/armin.schusterMdB“ sowie auf der Homepage „www.armin-schuster.de“ umfangreiche Informationen sowie Antworten auf zahlreiche Fragen zur aktuellen politischen Situation. In den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages informiert Herr Schuster auch über seinen Newsletter „Hauptstadt-Bulletin“ , der stets am Freitag der Bundestags-Sitzungswochen herausgegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Marcel Baumann