Frage an Armin Schuster von Joachim W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schuster,
die CumEx Geschäfte führten zu eklatanten Steuerhinterziehungen. Also Betrug !! Nun stelle ich fest, dass die Aufarbeitung dieser Betrügereien - immerhin geht es um Beträge in vielfacher Milliardenhöhe - ganz offensichtlich daran zu scheitern droht, dass nicht ausreichendes Personal z.Vfg. steht = keine Recherchen = Verjährung ?? !! Wie kann das sein? Kommen bei uns Reiche ungeschoren davon, während jeder Rentner steuerpflichtig ist ?? Lässt sich per Gesetzesänderung die Verjährung nicht einfach auflösen ? Wollen Parteien und deren Abgeordnete sowie die Regierung Politikverdrossenheit weiter fördern ?? Das Ignorieren dieser Betrügereien wäre ein weiterer großer Schritt in diese Richtung.
Ich bin gespannt, was noch passiert.
MfG.
J. W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. März 2019 zum Thema „Cum/Ex“.
Ich möchte bei diesem Thema zunächst darauf hinweisen, dass der Deutsche Bundestag hierzu einen Untersuchungsausschuss eingerichtet hatte. Dieser Untersuchungsausschuss hat zwischen April 2016 und Februar 2017 in 19 öffentlichen Beweisaufnahmesitzungen fünf Sachverständige und rund 70 Zeuginnen und Zeugen gehört. Der Ausschuss hat 107 Zeugenbeweisbeschlüsse und 96 Aktenbeweisbeschlüsse gefasst.
Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Cum/Ex-Geschäfte waren und sind rechtswidrig. Die Steuer- und Justizbehörden müssen und dürfen bei Cum/Ex-Geschäften umfassend ermitteln. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 2. März 2017 (2 BvR 1163/13) bestätigt. Es bestehen gute Aussichten, dass die Steuer- und Justizbehörden unberechtigte Steuererstattungen mit Zins und Zinseszins zurückzuerhalten sowie strafrechtliche Verurteilungen erwirken.
Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern leisten sehr gute Arbeit. Sie konnten in zahlreichen Fällen verhindern, dass zu Unrecht beantragte Anrechnungen oder Erstattungen der Kapitalertragssteuer auch tatsächlich angerechnet oder ausgezahlt wurden. Außerdem ist es ihnen gelungen, den Großteil der irrtümlich bereits angerechneten oder erstatteten Kapitalertragsteuern erfolgreich zurückzufordern. Die tatsächliche Schadenshöhe durch Cum/Ex-Geschäfte dürfte deshalb nur einen Bruchteil der öffentlich immer wieder genannten Summen ausmachen.
Die Arbeit des Untersuchungsausschusses hat den Vorwurf widerlegt, dass das Bundesfinanzministerium mit dem Jahressteuergesetz 2007 Cum/Ex-Geschäfte über das Ausland legalisiert habe.
Das Gleiche gilt für den Vorwurf, dass das Bundesfinanzministerium und das Bundeszentralamt für Steuern die Fälle zu zögerlich aufgeklärt und ihre Bedeutung nicht erkannt hätten. Das Bundeszentralamt für Steuern hatte stets ausreichendes Personal und umfassende Unterstützung bei der Prüfung von Erstattungsanträgen auf Cum/Ex-Gestaltungen.
Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass einzelne Marktakteure bewusst ihre Anlagestrategien vor den Behörden verschleiert haben. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass Steuergesetze und entsprechende finanzgerichtliche Entscheidungen durch einen kleinen, aber lauten Kreis von Beratern, Professoren und Steuerpflichtigen gegen ihren Sinn ausgelegt wurden.
Aktuell laufen die Ermittlungen gegen über 100 Beteiligte. Sie laufen seit Jahren auf Hochtouren. Wir haben überall auf der Welt Staatsanwaltschaften, die Büros und Wohnungen durchsuchen. Der Gesetzgeber hat in Deutschland bei Cum/Ex und auch bei Cum/Cum – beides ist zu unterscheiden – jeweils reagiert. Wir haben konkrete Maßnahmen ergriffen.
Lassen wir die Gerichte und Staatsanwaltschaften die Vergangenheit aufarbeiten. Es ist eine dauerhafte Aufgabe, aggressive Steuergestaltung zu vermeiden. Es ist eine grenzüberschreitende Aufgabe. Das kann nur funktionieren, wenn wir in Europa noch stärker, noch enger zusammenarbeiten, wenn wir den Informationsaustausch forcieren und wenn nicht jeder Mitgliedstaat sein eigenes steuerpolitisches Süppchen kocht. Es geht nicht darum, dass wir nationale Steuerhoheit abschaffen, es geht nicht darum, dass wir Steuergesetzgebung vereinheitlichen, sondern darum, dass die Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern für mehr Steuergerechtigkeit sorgen wird. Ich glaube, das wird Europa stärken. Mit mehr Steuergerechtigkeit im internationalen Bereich können wir auch wieder das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in Europa zurückgewinnen.
Ich bedanke mich für Ihr Schreiben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster