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Frage von Edgar F. •

Frage an Armin Schuster von Edgar F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Schuster,

überall wird z. Z. über die Korrektheit der NOx-Grenzwerte diskutiert, über die Korrektheit der Ermittlung der diesen Grenzwerten gegenüberzustellenden Messwerte wird aber kaum debattiert.

In der dafür maßgebenden Richtlinie "2008/50/EG vom 21.05.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa" besteht eine "deutliche Unschärfe" und die Richtlinie lässt einen "erheblichen Spielraum bei der Wahl des Standorts der Probenahmestelle" zu. So darf z. B. die Probenahmestelle höchstens zehn Meter vom Fahrbahnrand entfernt stehen. Sie kann aber auch nur einen Zentimeter davon entfernt sein. Eine Änderung des Messwertes scheint doch da sehr wahrscheinlich.

Daher meine diesbezüglichen Fragen an Sie:

Sind Ihnen Zahlen bekannt (z. B. aus engmaschigen Messungen innerhalb des zulässigen Messsektors - horizontale Richtungen und vertikale Richtung) wie sich Maximal- und Minimalwert in diesem Messsektor prozentual unterscheiden können?

Welcher Messwert (Maximalwert, Medianwert, Mittelwert, Minimalwert oder willkürlicher Wert) soll dann herangezogen werden, um zu beurteilen, ob der Grenzwert von 40 µg NOx pro m³ Luft (im Jahresmittel) überschritten wird?

Welcher Messwert wird in Deutschland herangezogen?

Welcher Messwert wird in den anderen EU-Staaten herangezogen?

Ist mit dieser Auswahlmöglichkeit nicht der Willkür Tür und Tor geöffnet?

Halten Sie die Diskussion über die Korrektheit des Grenzwertes für angebracht, solange ein derartiges Streuband bei den Messwerten besteht?

Halten Sie bei einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes Fahrverbote für angebracht, wenn die Möglichkeit besteht, dass an einem anderen zulässigen Standort der Probenahmestelle in dem Messsektor eine Unterschreitung des Grenzwertes besteht?

Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen

Edgar Frank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Frank,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich mit Interesse gelesen habe. Entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen konnten wir Ihnen leider nicht früher antworten.
Da Herrn Schuster sehr viele Zuschriften und Anfragen erreichen, ist es ihm nicht möglich, auf diese stets persönlich einzugehen. Seien Sie aber versichert, dass wir stets bemüht sind, Herrn Schuster über den Stand der Zuschriften auf dem Laufenden zu halten und Anfragen zu beantworten.
Herr Schuster erhält von Ihnen persönlich sehr viele Zuschriften. Als direkt gewählter Abgeordneter nimmt er die Bürgerkommunikation sehr ernst und möchte deshalb sicher stellen, dass seine Ressourcen so vielen Bürgern wie möglich angemessen zur Verfügung stehen.
Obwohl wir derzeit nicht individuell auf alle Ihre Fragen eingehen können, werden wir nichtsdestotrotz Ihr Anliegen aufnehmen und im politischen Prozess berücksichtigen. Darüber hinaus finden Sie unter „https://www.facebook.com/armin.schusterMdB“ sowie auf der Homepage „www.armin-schuster.de“ umfangreiche Informationen sowie Antworten auf zahlreiche Fragen zur aktuellen politischen Situation. In den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages informiert Herr Schuster auch über seinen Newsletter „Hauptstadt-Bulletin“ , der stets am Freitag der Bundestags-Sitzungswochen herausgegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Marcel Baumann

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.