Frage an Armin Schuster von Edgar F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schuster,
im Zusammenhang mit dem Thema "Zurückweisungen von Asylbewerbern an der deutschen Grenze" wurde von Ihrer Partei immer wieder betont, dass europäische Rechtsnormen (hier: Dublin-III-Verordnung, Art. 3 und 7 VO (EU) Nr. 604/2013) nationalen Rechtsnormen (hier: § 18 Abs. 2 u. 3 AsylG) vorgehen. Konsequenterweise müsste das doch dann auch bei anderen Themen gelten, z. B. bei der Alimentierung von Asylbewerbern. Hier müsste doch Art. 17 (s. insbesondere Abs. 5 Satz 2) der EU-Richtlinie 2013/33/EU nationalen Vorschriften z. B. Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde, s. auch Art. 2 EUV) und Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsgebot, s. auch Art. 3 Abs. 3 EUV) vorgehen.
Das BVerfG hat jedoch in seinem Urteil 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 festgelegt, dass die materiellen Leistungen von Asylbewerbern auf der gleichen Basis wie die von eigenen Staatsbürgern bemessen werden müssen (Pull-Faktor).
Meine Fragen an Sie:
Wie begründen Sie, dass in einem Fall (Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze) europäische Normen vorgehen sollen, in einem anderen Fall (Alimentierung von Asylbewerbern) aber nationale deutsche Rechtsnormen den europäischen vorgehen (Pull-Faktor)?
Warum wird von Seiten der Bundesregierung nicht angestrebt, bei der Alimentierung von Asylbewerbern eine EU-weite Harmonisierung (unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten) zu erreichen so wie bei anderen Themen eine EU-einheitliche Lösung angestrebt wird?
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
E. F.
Sehr geehrter Herr Frank,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich mit Interesse gelesen habe. Entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen konnten wir Ihnen leider nicht früher antworten.
Da Herrn Schuster sehr viele Zuschriften und Anfragen erreichen, ist es ihm nicht möglich, auf diese stets persönlich einzugehen. Seien Sie aber versichert, dass wir stets bemüht sind, Herrn Schuster über den Stand der Zuschriften auf dem Laufenden zu halten und Anfragen zu beantworten.
Herr Schuster erhält von Ihnen persönlich sehr viele Zuschriften. Als direkt gewählter Abgeordneter nimmt er die Bürgerkommunikation sehr ernst und möchte deshalb sicherstellen, dass seine Ressourcen so vielen Bürgern wie möglich angemessen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus finden Sie unter „https://www.facebook.com/armin.schusterMdB“ sowie auf der Homepage „www.armin-schuster.de“ umfangreiche Informationen sowie Antworten auf zahlreiche Fragen zur aktuellen politischen Situation. In den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages informiert Herr Schuster auch über seinen Newsletter „Hauptstadt-Bulletin“ , der stets am Freitag der Bundestags-Sitzungswochen herausgegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Marcel Baumann
Sehr geehrter Herr Frank,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich mit Interesse gelesen habe. Entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen konnten wir Ihnen leider nicht früher antworten.
Da Herrn Schuster sehr viele Zuschriften und Anfragen erreichen, ist es ihm nicht möglich, auf diese stets persönlich einzugehen. Seien Sie aber versichert, dass wir stets bemüht sind, Herrn Schuster über den Stand der Zuschriften auf dem Laufenden zu halten und Anfragen zu beantworten.
Herr Schuster erhält von Ihnen persönlich sehr viele Zuschriften. Als direkt gewählter Abgeordneter nimmt er die Bürgerkommunikation sehr ernst und möchte deshalb sicherstellen, dass seine Ressourcen so vielen Bürgern wie möglich angemessen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus finden Sie unter „https://www.facebook.com/armin.schusterMdB“ sowie auf der Homepage „www.armin-schuster.de“ umfangreiche Informationen sowie Antworten auf zahlreiche Fragen zur aktuellen politischen Situation. In den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages informiert Herr Schuster auch über seinen Newsletter „Hauptstadt-Bulletin“ , der stets am Freitag der Bundestags-Sitzungswochen herausgegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Marcel Baumann