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Frage von Christine R. •

Frage an Armin Schuster von Christine R. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Schuster,

zurzeit habe ich den Eindruck, dass es an einem nachhaltigen & effektiven Konzept zum guten und sicheren Miteinander mit seit 2015 zugewanderten Personen fehlt.

So ist nach einer Studie des BMFSFJ vom 03.01.2018 die Kriminalitätsrate von Personen (Alter: 14 - 30), die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, stark angestiegenen (Zitat: „Die Zahl der Fälle mit tatverdächtigen Flüchtlingen hat sich dadurch zwischen 2014 und 2016 um 241 % erhöht“).

Die jetzigen Gesetze und Regelung scheinen nicht auszureichen, siehe die Fälle in Mannheim und Cottbus.

Als Lösung schlägt der o.g. Bericht beispielsweise vor die finanziell geförderte, freiwillige Ausreise von abgelehnten Asylbewerbern attraktiver zu machen. Dazu teile ich die Befürchtung von Ex-BND-Chef August Hanning - Zitat: „Ich fürchte, dass wir mit der Zahlung von Prämien versuchen, kurzfristig ein Problem zu lösen, langfristig aber noch attraktiver für alle Migranten werden, auch wenn sie keinerlei Aussicht auf Asyl besitzen.“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article172054738/Ex-BND-Chef-ueber-Migranten-Zum-grossen-Teil-wissen-wir-nicht-wer-sie-sind.html

Auch eine Integration über strukturierte Tagesabläufe, Sport, Sprachkurse, Freizeitaktivitäten ist ein Vorschlag. Aber wie soll das funktionieren, wenn Flüchtlinge nicht ins Deutsche Ausbildungssystem passen - wie im Dez 2017 vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln festgestellt?
https://www.welt.de/wirtschaft/article171748044/Berufsausbildung-Fluechtlinge-passen-nicht-ins-deutsche-System.html

Wenn also einerseits die Kriminalitätsrate aufgrund der zugewanderten Menschen spürbar steigt und die zugewanderten Personen nur schlecht in unser Ausbildungs- und Arbeitssystem passen und andererseits die gegenwärtigen Konzepte viel Geld verschlingen jedoch nachweislich nicht funktionieren – was sind dann ihre Vorschläge für die Zukunft?

Ich bin gespannt auf ihre Antwort!
C. R.

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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Januar 2018, in der Sie den Umgang mit kriminellen Migranten thematisieren. Die verspätete Beantwortung bitte ich zu entschuldigen.

In Anbetracht der aufgeführten Studie stimme ich Ihnen zu, dass es in Bezug auf das Vorgehen bei Kriminalität von Migranten weiterhin Verbesserungspotential gibt, und das Thema auch in dieser Legislaturperiode von hoher Priorität bleiben wird. Gleichwohl muss die aufgeführte Studie auch vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass darin kleinere Vergehen ebenfalls berücksichtigt werden sowie Gewaltdelikte von Flüchtlingen aus unterschiedlichen Gründen mindestens doppelt so oft angezeigt werden wie die deutscher Täter, wie es die Studie ebenso hervorhebt. Wie die kürzlich bekannt gewordene polizeiliche Kriminalstatistik beweist, ist die Zahl der Straftaten in Deutschland insgesamt merklich zurückgegangen.

Für eine nachhaltige Lösung der Problemlage ist vor allem die Verbesserung effizienter Abschiebungen von besonderer Bedeutung. Hier setzt sich die Union für eine Verschärfung des Ausweisungsrechts ein und hat diesen in der zurückliegenden Legislaturperiode häufig umstrittenen Punkt im Koalitionsvertrag verankern können. So sollen auch Sozialleistungsbetrug und Betäubungsmittelstraftaten zu einer Ausweisung führen können und nicht zuletzt Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam praktikabler und zielorientierter ausgestaltet sein. Klar ist, dass im Interesse der tatsächlich Schutzbedürftigen und der gesellschaftlichen Akzeptanz diejenigen, die ihr Aufenthaltsrecht dazu nutzen, um Straftaten zu begehen, unser Land verlassen müssen. Gerade bei Sachbeschädigung, Diebstahl oder Körperverletzung besteht aus meiner Sicht ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse, insbesondere bei Wiederholungstätern. Hier steht auch im Fokus, im Sinne einer Generalprävention durch das strengere Aufenthaltsrecht eine abschreckend-erzieherische Wirkung hervorzurufen. Zusätzlich haben wir uns zum Ziel gesetzt, den Abbau bestehender Abschiebehindernisse voranzutreiben und die Verbesserungen bei der Unterstützung der freiwilligen Rückkehr verbessert.

In Bezug auf das Problem der Integration in das deutsche Ausbildungssystem lässt sich anführen, dass der Koalitionsvertrag auch hier effizientere Mechanismen vorsieht. So sollen Migration und die damit verbundene Integration über den Zugang zum Arbeitsmarkt erfolgen und insbesondere geprüft werden, inwieweit dem Bedarf der Volkswirtschaft gedient werden kann. Erforderliche Gleichwertigkeitsprüfungen beruflicher bzw. akademischer Qualifikationen sollen dazu beschleunigt werden und zu einer zielorientierteren Migration beitragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Armin Schuster