Frage an Armin Schuster von Edgar F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schuster,
in dem Text "Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD (Finale Fassung 12.01.2018)" heißt es auf Seite 12: "Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 % bis zum Jahr 2025 gesetzlich absichern. Dafür werden wir in 2018 die Rentenformel ändern ...". Nach meiner Kenntnis legt die "Rentenformel" (§ 68 SGB VI) aber die "Brutto"-Rentenhöhe fest. Die "Netto"-Rentenhöhe kann trotzdem weiter absinken durch zusätzliche Belastungen die von Rentnern in vollem Umfang getragen werden müssen, von Arbeitnemern dagegen nicht in vollem Umfang. Ich denke dabei an den Beitrag zur Pflegeversicherung.
Auf Seite 14 der o. e. Sondierungsvereinbarung heißt es: "Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen künftig wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet werden." Und direkt anschließend heißt es: "Wir wollen die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar verbessern. Es werden Sofortmaßahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen gefördert."
Meine Fragen zu diesem Themenkomplex:
Was wollen Sie unternehmen, dass die vostehend beschriebenen Maßnahmen, die sicherlich zu einem Anstieg der Pflegekosten und damit zu einer Erhöhung des Pflegebeitrags führen werden, nicht den Rentnern doppelt beaufschlagt werden im Gegensatz zu Arbeitnehmern?
Schließt die o. e. erwähnte Rückkehr zur Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen von Arbeitgebern und Beschäftigten auch eine Rückkehr zur Parität von Rentenversicherung und Rentnern ein?
Warum wird für Rentner bei der Pflegeversicherung unter dem Aspekt der aktuell hervorragenden Finanzlage der Rentenversicherung die von einer Vorgängerregierung unter dem Aspekt einer miserablen Finanzlage der Rentenversicherung aufgehobene Parität nicht wieder hergestellt?
Mit freundlichen Grüßen
E. F.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Januar 2018 zu den Themen Rente und Parität.
Im Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD, der am Montag den 12. März 2018 unterzeichnet wird, werden die von Ihnen angesprochenen Themen in besonderem Maße behandelt.
Zur Stärkung der sozialen Sicherheit und des Zusammenhalts haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, das Rentenniveau von 48 % bis 2025 festzuschreiben und den Rentenbeitrag bis 2025 nicht über 20% steigen zu lassen. Zur stabilen Fortentwicklung der Rente ab 2025 wird eine Rentenkommission eingesetzt, die Vorschläge herausarbeiten wird. Eine Grundrente für Menschen, die seit 35 Jahren Beiträge gezahlt oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen, wird auf 10 % oberhalb des Grundsicherungsbedarfs festgelegt.
In dieser Legislaturperiode wird es eine weitere Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben, denn die Parität bei den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird wieder hergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB