Frage an Armin Schuster von Edgar F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schuster,
in der Studie "Die Pflegefinanzierung und die Pflegeausgaben im internationalen Vergleich" des wissenschaftlichen Instituts der PKV (Verfasser Dr. Frank Wild, Internet: www.wip-pkv.de)und auch in anderen Studien (Heinrich Böll Stiftung, DIW) wird festgestellt, dass Deutschland mit die niedrigsten Pflegeausgaben weltweit aufweist (s. Tabelle):
Land Anteil der Pflegeausgaben am Bruttoinlandsprodukt
Schweden 3,5 %
Niederlande 3,4 %
Norwegen 2,2%
Dänemark 1,7 %
USA 1,6 %
Schweiz 1,6 %
Luxemburg 1,4 %
F.reich 1,4 %
Japan 1,3 %
Österreich 1, 3 %
Australien 1,0 %
Deutschland 0,9 %
Großbritannien 0,8 %
Spanien 0, 3 %
Meine Frage:
Was gedenken Sie zu unternehmen, dass der durch diese Tatsachen selbstverursachte (durch andere Prioritätensetzung politisch gewollte) Pflegenotstand (insbesondere in Ihrem Wahlkreis) durch Abwanderung von Fachkräften in die besser bezahlende Schweiz gestoppt wird. Ihr öffentliches Lamentieren darüber klingt nicht glaubhaft.
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage.
Mit freundlichen Grüßen
E. F.
Sehr geehrter Herr Frank,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Pflegenotstand.
Nach langem Warten haben sich CDU, CSU und SPD auf eine Regierungskoalition verständigt, die sich im Koalitionsvertrag die Verbesserung der Pflege und Gesundheitsversorgung zum Ziel gesetzt hat.
Es werden mehr Personal, mehr Geld und zusätzliche Leistungen zur Verfügung gestellt.
Die erste Maßnahme wird ein Sofortprogramm sein, durch das 8.000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Es wird darüber hinaus eine Ausbildungsoffensive für mehr Pflegepersonal gestartet. Im Interesse der Fachkräftesicherung bei Sozial- und Pflegeberufen werden finanzielle Ausbildungshürden abgebaut und Ausbildungsvergütungen angestrebt. Den Auftrag an Kassen und Krankenhäuser, Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche festzulegen, wird die Bundesregierung dergestalt erweitern, dass in Krankenhäusern derartige Untergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.
Die Regelungen, die wir in der vergangenen Wahlperiode umgesetzt haben, entfalten langsam ihre Wirkung. Dazu gehört die Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung durch eine geringfügige Anhebung der Beiträge. Für alle zu Hause betreuten Pflegebedürftigen haben wir das Pflegegeld seit 1. Januar 2015 erhöht. Bis zu 40 Euro stehen pro Monat für Verbrauchsprodukte wie Betteinlagen oder Einmalhandschuhe zur Verfügung.
Es gibt höhere Zuschüsse für notwendige Umbauten. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können bis zu 4.000 Euro beantragen - etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung oder zum Badezimmerumbau. Neue Angebote helfen im Alltag. Seit dem 1. Januar 2017 können alle Pflegedürftigen den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat in Anspruch nehmen. Damit können sie Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen.
Die Tages- und Nachtpflege ist erweitert worden. Werden Pflegebedürftige hauptsächlich zu Hause gepflegt und nur anteilig in einer Einrichtung, zahlt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen bis zu 1.995 Euro im Monat. Für diese Tages- und Nachtpflege steht jetzt mehr Geld zur Verfügung. Für die Pflege zu Hause können darüber hinaus zusätzlich Pflegegeld oder/und Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden. Sie werden nicht mehr mit Geld- und Sachleistungen verrechnet.
Wir sind noch lange nicht am Ende mit unseren Bemühungen für eine bessere Pflegesituation. Auch in dieser Wahlperiode wird die Verbesserung der Pflege in Deutschland eine wesentliche Rolle in der Regierungsarbeit spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB