Frage an Armin Schuster von Erich B. S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schuster,
um meine Frage zur realisierten Doppelverbeitragung etwas anders zu formulieren und Ihre Meinung als Abgeordneter zu erfahren, die sicher auch Andere interessiert, die wie ich keine Einzelfälle sind:
a) Halten Sie es für richtig, dass ein Angestellter, der z.B. 1983 (und 20 weitere Jahre) über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und stets seinen Verpflichtungen aus Sozialabgaben nachgekommen ist, bei Auszahlung ab 2004 vom Gesamtversicherungsvertragsergebnis weitere 18,7 % "abgeführt" bekommt (das macht dann also in Summe einen Arbeitnehmer-Beitrag bei Einzahlung, bei Auszahlung einen weiteren Arbeitnehmer-Beitrag plus den Arbeitgeber-Beitrag plus den -bei Einzahlung noch unbekannten- PV-Beitrag), am Ende also dreimal den Beitrag gezahlt hat?
b) Halten Sie es für richtig, dass rückwirkend derart in die Selbstvorsorge eingegriffen wird?
c) Ein Betriebsrenter hat eine Zusage vom Arbeitgeber, um Betriebsrenter zu werden. Warum braucht die ein Dirketversicherter nicht?
d) Was meinen Sie zu den Aussagen:
a) „Emotional war der Weg verkehrt. Doch ich muss ehrlich zugeben, dass es keine andere Idee gab, um das Loch in der gesetzl. Krankenkasse zu stopfen"
... „Den Betriebsrentnern sei es gut gegangen, deshalb wurde das Modell gewählt. Lothar Binding beim StN-Stadtschreibtisch
b) „Das Problem ist erkannt. Ich verstehe die Verärgerung der Betroffenen“. Obwohl von allen zuständigen obersten Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht geprüft und bestätigt, sehe er die Regelungen heute nicht unkritisch. Karl Lauterbach
Es grüsst neugierig
E. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 12. September 2017, auf die ich im Folgenden eingehen möchte:
In meiner Antwort zu Ihrer Frage vom 27. August 2017 habe ich Ihnen meine Position zum Thema „Versorgungsbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge“ dargelegt. An meiner Sichtweise hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert, insofern verweise ich auf meine sehr ausführliche Antwort. Diese ist auf abgeordnetenwatch abrufbar.
Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesem Themenkomplex haben rege ich an, die entsprechende Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur richten.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB