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Armin Schuster
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Frage von Tomas S. •

Frage an Armin Schuster von Tomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schuster,

ich habe mehrere Fragen an "meinen" Wahlkreisabgeordneten:
1. Warum ist das Kraftfahrzeugbundesamt keine Prüfungsbehörde, die eigene Tests durchführen konnte?
2. Warum kann Herr Minister Gröhe "ungestraft" sich gegen das Urteil zur Sterbehilfe stellen und niemand tut etwas dagegen?
3. Warum gibt es ein Medizinproduktegesetz, aber keine "Prüfbehörde", ob die Produkte den jeweiligen Anforderungen genügen? Warum gibt es (ersatzweise) kein Bundesregister über chirurgisch eingebaute Medizinprodukte? Warum lernen wir nicht von skandinavischen Ländern?

Herzlichen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. September 2017. Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der von Ihnen angesprochenen Themen bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich nur kurz auf einige aufgeworfene Fragen eingehen kann.

Als Konsequenz aus dem Diesel-Abgasskandal wurde der Aufbau einer staatlichen Prüftechnik von Bundesverkehrsminister Dobrindt in die Wege geleitet. So wird das Kraftfahrt-Bundesamt ein Testgelände für eigene Messfahrten erhalten, welches nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums auf dem Areal eines früheren Bundeswehr-Flughafens in Leck, Schleswig-Holstein, entstehen wird. Hier können, nach dem Vorbild von unangemeldeten Dopingkontrollen im Sport, Abgaswerte von Fahrzeugen kontrolliert werden. Für Messungen im realen Fahrbetrieb auf der Straße hat das Kraftfahrtbundesamt bereits mobile Prüfgeräte angeschafft. Zudem wird ein Labor mit Prüfständen aufgebaut. Dem Kraftfahrt-Bundesamt stehen dadurch weitere Mittel zur Verfügung, Angaben der Automobilhersteller zu prüfen.

Rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen, Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten bildet das Medizinproduktegesetz (MPG). Das europäische Medizinprodukterecht geht von dem Grundsatz aus: weniger Staat zugunsten der Eigenverantwortung des Herstellers. Das bedeutet, dass in Europa die Hersteller eigenständig die Konformität ihrer Medizinprodukte feststellen und dazu ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen müssen. Dieses Prüfverfahren ist in anderen Ländern, etwa den USA, anders ausgestaltet. Die Einschätzung, dass das US-amerikanische staatliche Zulassungssystem generell zu einem erhöhten Verbraucher- und Patientenschutz führt, ist durch Studien und Daten nicht belegbar. Ganz im Gegenteil, der regulatorische Weg den Europa gewählt hat, hat sich in den letzten Jahren bewährt.

Ich vermute, dass sich Ihre Frage zur Sterbehilfe auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017 bezieht. Bundesgesundheitsminister Gröhe steht es frei, sich zu diesem Urteil zu äußern. Er hat das Urteil kritisiert und erklärt, dass „staatliche Behörden nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden dürfen. Weiterhin führte er an, dass es „ein Anliegen sei, Selbsttötung durch Hilfe und Beratung zu verhindern". Eine "strafbare Äußerung" gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist für mich in diesem Kontext nicht erkennbar.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben

Mit freundlichen Grüßen

Armin Schuster