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Frage von Jürgen F. •

Frage an Armin Schuster von Jürgen F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Schuster,

uns würden Ihre Antworten auf diese Fragen interessieren:
1. Der Flughafen Basel-Mulhouse belastet trinational die Anwohner von 5 Uhr früh bis 23.30 in der Nacht. Nur Basel Stadt ist privilegiert (7-22 Uhr). Sind Sie für ein einheitliches Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?
2. Sind Sie für eine Deckelung der Flugbewegungen am Flughafen Basel-Mulhouse auf 100.000 Flugbewegungen pro Jahr (heutiger Stand 95.000). Wenn Sie mit „nein“ antworten, wo sehen Sie die Belastungsgrenze als erreicht an?
3. Die am Flughafen Basel-Mulhouse bei Start und Landungen verbrauchte Kerosinmenge entspricht in etwa dem Gesamtverbrauch des Autodiesels auf der A5 und A35 (Frankreich). Wegen der aktuellen Flugverfahren tangieren viele Starts und Landungen das Markgräfler Land. Sogar ein Großteil der Starts nach Süden wird letztlich über uns geführt. Schadstoffe betreffen uns insbesondere bei Westwindlage.
Werden Sie sich für die Einführung eines geeigneten Messstellennetzes für die Erfassung der Schadstoffimmissionen des Luftverkehrs, insbesondere der flugzeugturbinenspezifischen Nanopartikel, einsetzen?
4. Der Landkreis Waldshut hat vor dem Europäischen Gerichtshof ein Urteil erstritten wonach der touristisch geprägte Schwarzwald maximal 45 dB an Flugbeschallung von Kloten erdulden muss. Dieser Wert entspricht den Empfehlungen des Bundesumweltamtes (das sogar nur 40dB als tolerable ansieht) und der WHO. Von der Bundesrepublik wird dieser Wert bisher nicht eingefordert.
Werden Sie versuchen, in der Luftverkehrsgesetzgebung ein einklagbares Lärmminimierungsgebot zu verankern?
5. Für den Fall Ihres Wahlerfolges, in welchem Bundestagsausschuss streben Sie eine Mitgliedschaft an?

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Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 4. September 2017. Ich nehme dazu gerne im Folgenden kurz Stellung:
1. Der Flughafen Basel-Mulhouse belastet trinational die Anwohner von 5 Uhr früh bis 23.30 in der Nacht. Nur Basel Stadt ist privilegiert (7-22 Uhr). Sind Sie für ein einheitliches Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr?

Der Euroairport ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Region. Die weitere Entwicklung muss aufmerksam beobachtet werden und die gültigen Regelungen hinsichtlich der Belastung immer wieder überprüft und ggf. nachjustiert werden. Da es sich um einen schweizerisch-französischen Flughafen auf französischem Boden handelt, sind die Einflussmöglichkeiten des deutschen Gesetzgebers bezüglich Regelungen für Basel-Stadt bzw. grenzüberschreitende Nachtflugverbote durch Schweizer und Französischem Flugraum, leider begrenzt. Wichtig ist, dass unsere südbadische Grenzregion nicht einseitig belastet wird. Darauf achtet besonders das Regierungspräsidium Freiburg, mit dem ich regelmäßig im Kontakt stehe.

2. Sind Sie für eine Deckelung der Flugbewegungen am Flughafen Basel-Mulhouse auf 100.000 Flugbewegungen pro Jahr (heutiger Stand 95.000). Wenn Sie mit „nein“ antworten, wo sehen Sie die Belastungsgrenze als erreicht an?

Wichtig ist, dass wir gemeinsam mit der Schweiz und Frankreich die Flugbewegungen erörtern und festlegen. Da wir alle vom Flughafen Basel-Mulhouse profitieren, müssen wir zu einem fairen Lastenausgleich kommen.

3. Die am Flughafen Basel-Mulhouse bei Start und Landungen verbrauchte Kerosinmenge entspricht in etwa dem Gesamtverbrauch des Autodiesels auf der A5 und A35 (Frankreich). Wegen der aktuellen Flugverfahren tangieren viele Starts und Landungen das Markgräfler Land. Sogar ein Großteil der Starts nach Süden wird letztlich über uns geführt. Schadstoffe betreffen uns insbesondere bei Westwindlage.
Werden Sie sich für die Einführung eines geeigneten Messstellennetzes für die Erfassung der Schadstoffimmissionen des Luftverkehrs, insbesondere der flugzeugturbinenspezifischen Nanopartikel, einsetzen?

Die Einführung eines Messstellennetzes für die Erfassung der Schall- und Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr halte ich für ein sinnvolles Instrument, die Flugverkehrsbelastung zu kontrollieren. Dieses müssen wir mit dem Landratsamt Lörrach in Kooperation mit dem Umweltministerium Baden- Württemberg gemeinsam angehen. Der Nachbarwahlkreis Waldshut betreibt in Hohentengen am Hochrhein bereits eine solche Fluglärm-Messstation für den Flughafen Zürich.

4. Der Landkreis Waldshut hat vor dem Europäischen Gerichtshof ein Urteil erstritten wonach der touristisch geprägte Schwarzwald maximal 45 dB an Flugbeschallung von Kloten erdulden muss. Dieser Wert entspricht den Empfehlungen des Bundesumweltamtes (das sogar nur 40dB als tolerable ansieht) und der WHO. Von der Bundesrepublik wird dieser Wert bisher nicht eingefordert.
Werden Sie versuchen, in der Luftverkehrsgesetzgebung ein einklagbares Lärmminimierungsgebot zu verankern?

Bei dem von Ihnen angeführten Urteil handelt es sich um eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), einem eigenständigen europäischen Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnet ist. Dieses hat in seinem Urteil festgestellt, dass eine Lärmbelastung von 45 dB in einer Fremdenverkehrsregion in der Tat eine Beeinträchtigung darstellen kann. Der Europäische Gerichtshof hat 2013 in seinem Urteil angeführt, dass der Flughafen Zürich in der Nähe eines Fremdenverkehrsgebiets liegt, dieses Gebiet jedoch nicht als durch „außergewöhnlich touristische Aktivität“ gekennzeichnete Region eingestuft. Wie hieran ersichtlich ist, handelt es sich bei diesen Urteilen Einzelfallentscheidungen für den Züricher Flughafen, die auf den Flughafen Basel-Mulhouse nicht ohne weiteres übertragbar sind. Es ist wichtig, dass die betroffenen Interessen an dem jeweiligen Standort gegeneinander abgewogen werden müssen. Wie bereits oben ausgeführt werde ich mich dafür stark machen, dass unsere Region nicht einseitig und unverhältnismäßig beeinträchtigt wird. In diesem Sinne setze ich mich nachweislich auch seit Jahren mit meinen Kollegen aus dem Landkreisen Waldshut und Konstanz für eine Lösung zur Problematik des Flughafens Zürich ein.

5. Für den Fall Ihres Wahlerfolges, in welchem Bundestagsausschuss streben Sie eine Mitgliedschaft an?

Auf Grund meines beruflichen Hintergrundes, meiner achtjährigen Erfahrung im Innenausschuss, sowie meiner Tätigkeit als Obmann in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, bin ich für die Arbeit im Innenausschuss prädestiniert. Ich möchte aber zunächst einmal den Ausgang des Wahlabends am 24. September abwarten.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben,

Mit freundlichen Grüßen

Armin Schuster